"Sprich: Allah genügt als Zeuge zwischen mir und euch." Muhammad [Ibn Abi Zamanin] sagt: Die Bedeutung ist: Allah genügt als Zeuge. Die Akkusativ-Form (Nasb) ist in Seiner Aussage "schahidan" (als Zeuge) auf zweierlei Weise zulässig: Wenn du willst, als Differenzierung (Tamyiz); [d.h.] Allah genügt unter den Zeugen. Und wenn du willst, als Zustand (Hal); [d.h.] Allah genügt im Zustand des Bezeugens. "Und was hat die Menschen davon abgehalten zu glauben": Die Position von "an" (dass) ist Akkusativ (Nasb), und Seine Aussage "au an qalu" (außer dass sie sagten): Die Position von "an" (dass) ist Nominativ (Raf'). Die Bedeutung ist: Nichts hat sie vom Glauben abgehalten außer ihre Aussage.