dieser Not; gemeint sind die Polytheisten (al-mushrikūn). „So gib dem Verwandten sein Recht, sowie dem Bedürftigen und dem Reisenden.“
Al-Hasan sagte: Ein Teil dieses Verses ist freiwillig (tatawwuʿ), ein anderer Teil ist verpflichtend (mafrūḍ); was nun sein Wort anbelangt: