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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 3 · Seite 138857

Übersetzung · DE

„An jenem Tag nützt denjenigen, die Unrecht taten“ – sie begingen den Schirk (Beigesellung) – „ihre Entschuldigung nicht, und sie werden nicht um Erlass gebeten“; das heißt: Sie werden nicht ins Diesseits zurückgebracht, sodass sie um Verzeihung bitten könnten; das heißt: sie werden nicht an den Glauben zurückgeführt.

Sure ar-Rūm, von Vers 58 bis Vers 60.

Arabisch (Quelle)

﴿فَيَوْمَئِذٍ لَا يَنْفَعُ الَّذِينَ ظَلَمُوا﴾ ﴿أَشْرَكُوا﴾ (مَعْذِرَتُهُمْ وَلا هُمْ يُسْتَعْتَبُونَ﴾ لَا يُرَدُّونَ إِلَى الدُّنْيَا فَيُعْتَبُونَ؛ أَي: يُؤمنُونَ.

سُورَة الرّوم من (آيَة ٥٨ آيَة ٦٠).

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