„An jenem Tag nützt denjenigen, die Unrecht taten“ – sie begingen den Schirk (Beigesellung) – „ihre Entschuldigung nicht, und sie werden nicht um Erlass gebeten“; das heißt: Sie werden nicht ins Diesseits zurückgebracht, sodass sie um Verzeihung bitten könnten; das heißt: sie werden nicht an den Glauben zurückgeführt.
Sure ar-Rūm, von Vers 58 bis Vers 60.