„Und Wir lassen sie gewiss von der näheren Strafe kosten“, also der unmittelbareren. Das heißt: durch das Schwert am Tage von Badr, gemäß der Auslegung von al-Hasan. „Vor der größeren Strafe“, der Strafe des (Höllen-)Feuers. „Auf dass sie“, auf dass jene, die zurückbleiben,