﴿Es steht einem gläubigen Mann oder einer gläubigen Frau nicht zu, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben﴾, das heißt: wenn Allah und Sein Gesandter etwas festlegen, ﴿dass sie eine Wahl in ihrer Angelegenheit hätten﴾, das heißt: die freie Entscheidung. ﴿Und wer Allah und Seinen Gesandten nicht gehorcht, der ist offenkundig irregegangen.﴾ Der Gesandte Allahs – Friede sei mit ihm – beabsichtigte, Zainab bint Dschahsch mit Zaid ibn Haritha zu verheiraten. Sie lehnte dies ab und sagte: "Soll ich mir einen Mann zur Ehe nehmen, der gestern noch dein Sklave war?" Sie stammte aus angesehenem Hause. Als jedoch dieser Vers offenbart wurde, überließ sie ihre Angelegenheit dem Gesandten Allahs, woraufhin er sie mit ihm verheiratete. Dies wurde daraufhin zu einer allgemein gültigen Regel für die gesamte Religion: Niemandem steht ein Wahlrecht gegenüber der Entscheidung des Gesandten Allahs und seinem Urteil zu.
Muhammad sagte: Zainab bint Dschahsch war die Tochter der Tante des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm.
﴿وَمَا كَانَ لِمُؤْمِنٍ وَلا مُؤْمِنَةٍ إِذَا قَضَى اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَمْرًا﴾ يَعْنِي: إِذَا فَرَضَ اللَّهُ وَرَسُولُهُ شَيْئا ﴿أَن تكون لَهُم الْخيرَة﴾ يَعْنِي: التخير ﴿من أَمرهم﴾ ﴿وَمن يَعْصِي اللَّهَ وَرَسُولَهُ فَقَدْ ضَلَّ ضَلالا مُبينًا﴾ أَرَادَ رَسُولُ اللَّهِ عليه السلام إِنَّ يُزَوِّجَ زَيْنَبَ بِنْتَ جَحْشٍ زَيْدَ بْنَ حَارِثَةَ؛ فَأَبَتْ وَقَالَتْ: أُزَوِّجُ نَفْسِي رَجُلًا كَانَ عَبْدَكَ بِالْأَمْسِ. وَكَانَتْ ذَاتَ شَرَفٍ، فَلَمَّا أُنْزِلَتْ هَذِهِ الْآيَةُ جَعَلَتْ أَمْرَهَا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ فَزَوَّجَهَا إِيَّاهُ، ثُمَّ صَارَتْ سُنَّةً بَعْدُ فِي جَمِيعِ الدِّينِ، لَيْسَ لِأَحَدٍ خِيَارٌ عَلَى قَضَاء رَسُول الله وَحُكْمِهِ.
قَالَ مُحَمَّدٌ: كَانَتْ زَيْنَبُ بِنْتُ جَحْشٍ بِنْتُ عَمَّةِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ.