„O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet“ bis zu Seinem Wort: „so gewährt ihnen eine Abfindung.“ Die Abfindung (al-mata') ist aufgehoben (mansukh), wenn er für sie bereits eine Morgengabe (sadaq) festgesetzt hat, es sei denn, er hat keine für sie festgelegt. In diesem Fall steht ihr eine Abfindung zu und keine Morgengabe, wenn er sie scheidet, bevor er den ehelichen Vollzug mit ihr vollzogen hat. Aufgehoben (naskh) wurde dies durch den Vers, der sich in...
﴿يَا أَيهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ﴾ إِلَى قَوْله: ﴿فمتعوهن﴾ الْمَتَاعُ مَنْسُوخٌ إِذَا كَانَ قَدْ سَمَّى لَهَا صَدَاقًا إِلَّا أَنْ يَكُونَ لَمْ يُسَمِّهِ لَهَا، فَيَكُونُ لَهَا الْمُتْعَةُ وَلَا صَدَاقَ لَهَا إِذَا طَلَّقَهَا قَبْلَ أَنْ يَدْخُلَ بِهَا نَسَخَتْهَا الْآيَةُ الَّتِي فِي