der Sura al-Baqara: „Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, solange ihr sie noch nicht berührt habt“ bis zu Seinem Wort: „so steht ihr die Hälfte dessen zu, was ihr ausgesetzt habt.“ Dies ist die Auffassung der Allgemeinheit, dass sie (die Regelung der Abfindung) aufgehoben ist.
al-Hasan hingegen pflegte zu sagen: Ihr steht eine Abfindung zu; dies sei nicht aufgehoben. Wenn der Mann stirbt, bevor er den ehelichen Vollzug mit seiner Frau vollzogen hat, beerben sie sich gegenseitig und ihr steht die vollständige Morgengabe zu. Nur wenn er sie scheidet, steht ihr die Hälfte zu. „Und entlasst sie auf eine schöne Weise“, das heißt zu ihren Familien; die Frau und der Mann sollen nicht in einem Haus sein, wenn zwischen ihnen kein eheliches Band mehr besteht.
Sura al-Ahzab (Vers 50).