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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 3 · Seite 16023

Übersetzung · DE

„Und sage von keiner Sache: Ich werde das morgen tun, außer dass Gott es will.“ Er sagt: Es sei denn, du vollziehst die Ausnahme (Istithna).

Muhammad sagte: Die Bedeutung ist: Außer du sagst: Wenn Gott will (In scha'a Allah). Die Rede ist also implizit (versteckt) vorhanden; dies erwähnte Abu 'Ubaid.

Und Seine Worte: „Und gedenke deines Herrn, wenn du vergessen hast.“

Yahya sagte: „Es hat uns erreicht, dass als die Juden den Gesandten Gottes nach den Gefährten der Höhle befragten, der Gesandte Gottes, Friede sei mit ihm, zu ihnen sagte: Ich werde euch morgen darüber berichten. Er vollzog jedoch keine Ausnahme (Istithna); daraufhin sandte Gott diesen Vers herab.“

Al-Hasan sagte: Er wurde angewiesen, bei keiner Sache, die in der Zukunft liegt, zu sagen: Ich werde dies morgen tun, ohne dabei die Ausnahme zu vollziehen: „Außer dass Gott es will.“ Er wurde zudem angewiesen, die Ausnahme nachzuholen, wenn er sich erinnert. Al-Hasan pflegte zu sagen: Wenn ein Mann einen Eid über eine Sache ablegt und dabei der Ausnahme gedenkt, sie aber nicht ausspricht, so gibt es für ihn keine (nachträgliche) Ausnahme. Wenn er jedoch einen Eid über eine Sache ablegt, während er die Ausnahme vergessen hat, so ist ihm die Ausnahme gestattet, solange er sich an seinem Sitz befindet, ungeachtet dessen, ob er (in der Zwischenzeit) gesprochen hat oder nicht.“

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