„Und wer unschuldig getötet wird, dem haben Wir seinem Verwandten (Wali) eine Vollmacht gegeben“, gemeint ist: die Vergeltung (Qisas), es sei denn, der Verwandte verzeiht oder begnügt sich mit dem Blutgeld, sofern es ihm gewährt wird. „Und er soll beim Töten nicht maßlos sein“, das heißt: Er soll nicht jemand anderen als dessen Mörder töten. „Wahrlich, er wurde unterstützt“, das heißt: Die Staatsgewalt (Sultan) unterstützt ihn, bis er ihm die Vergeltung an ihm vollzieht.