„wa-ḥarāmun ʿalā qaryatin ahlaknāhā“ (und es ist für eine Siedlung, die Wir vernichtet haben, unmöglich), das heißt: es ist für sie verpflichtend [dass sie nicht zurückkehren]. „annahum lā yarjiʿūna“ (dass sie nicht zurückkehren werden). Al-Hasan sagte: [Die Bedeutung ist]: Dass sie nicht bereuen und nicht von ihrem Unglauben zurückkehren.
Es wird auch gelesen als „wa-ḥurima ʿalā qaryatin“ (und es wurde verboten für eine Siedlung).
Muhammad [Ibn Abi Zamanin] sagte: „Ḥirum“ und „ḥarām“ haben bei den Sprachgelehrten die gleiche Bedeutung, das heißt: verpflichtend. Der Dichter sagte:
﴿وَحرَام على قَرْيَة أهلكناها﴾ أَيْ: وَاجِبٌ عَلَيْهَا ﴿أَنَّهُمْ لَا يرجعُونَ﴾ قَالَ الْحَسَنُ: [الْمَعْنَى] أَنَّهُمْ لَا يَتُوبُونَ، وَلَا يَرْجِعُونَ عَنْ كُفْرِهِمْ.
وتقرأ أَيْضا ﴿وَحرم عَلَى قَرْيَةٍ﴾.
قَالَ مُحَمَّدٌ: حِرُمَ وَحَرَامٌ عِنْدَ أَهْلِ اللُّغَةِ بِمَعْنًى وَاحِدٍ؛ أَيْ: وَاجِبٌ. قَالَ الشَّاعِرُ: