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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 3 · Seite 6916

Übersetzung · DE

„außer gegenüber ihren Ehefrauen“; er darf vier heiraten, wenn er will, und mehr als das ist ihm nicht erlaubt, „oder was ihre rechte Hand besitzt“; er darf mit seinem rechtmäßigen Eigentum (Sklavinnen) verkehren, wie er will, „denn sie sind nicht zu tadeln“, das heißt: es trifft sie kein Tadel für das, was ihnen erlaubt wurde.

Arabisch (Quelle)

﴿إِلَّا على أَزوَاجهم﴾ يَتَزَوَّجُ أَرْبَعًا إِنْ شَاءَ وَلَا يَحِلُّ لَهُ مَا فَوْقَ ذَلِكَ ﴿أَو مَا ملكت أَيْمَانهم﴾ يَطَأُ بِمِلْكِ يَمِينِهِ كَمَ شَاءَ ﴿فَإِنَّهُم غير ملومين﴾ أَيْ: لَا لَوْمَ عَلَيْهِمْ فِيمَا أحل لَهُم

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