„außer gegenüber ihren Ehefrauen“; er darf vier heiraten, wenn er will, und mehr als das ist ihm nicht erlaubt, „oder was ihre rechte Hand besitzt“; er darf mit seinem rechtmäßigen Eigentum (Sklavinnen) verkehren, wie er will, „denn sie sind nicht zu tadeln“, das heißt: es trifft sie kein Tadel für das, was ihnen erlaubt wurde.