﴿Lass sie also in ihrer Verblendung (gamratihim)﴾, das heißt: ihrer Nachlässigkeit, ﴿bis zu einer gewissen Zeit﴾, das heißt: bis zu ihrem festgelegten Ende (Tod). Dies ist durch den Befehl zum Kampf (Qital) aufgehoben (mansucha).
﴿فذرهم فِي غمرتهم﴾ أَي: غفلتهم ﴿حَتَّى حِين﴾ يَعْنِي: إِلَى آجَالِهِمْ. وَهِيَ مَنْسُوخَةٌ بِالْقِتَالِ.