<Und diejenigen, die beschuldigen>, das heißt: die jemanden der Unzucht (Zina) bezichtigen, <die ehrbaren Frauen>, das heißt: die freien, muslimischen Frauen, <und dann keine vier Zeugen bringen>, die alle zusammen kommen und gegen sie bezüglich der Unzucht aussagen, <so peitscht sie mit achtzig Peitschenhieben aus>. Er wird mit der Peitsche geschlagen, wobei die Stärke zwischen zwei Schlägen liegt, und ebenso verhält es sich mit demjenigen, der einen freien Muslim beschuldigt. <Und nehmt niemals ein Zeugnis von ihnen an, und das sind die Frevler (Fasiqun)>, das heißt: die Ungehorsamen. Es handelt sich hierbei nicht um die Frevelei des Unglaubens (Shirk), und es gehört zu den schweren Sünden (Kabair).
﴿وَالَّذين يرْمونَ﴾ أَي: يقذفون بِالزِّنَا ﴿الْمُحْصنَات﴾ يَعْنِي: الْحَرَائِرَ الْمُسْلِمَاتِ ﴿ثُمَّ لَمْ يَأْتُوا بأَرْبعَة شُهَدَاء﴾ يَجِيئُونَ جَمِيعًا يَشْهَدُونَ عَلَيْهَا بِالزِّنَا ﴿فَاجْلِدُوهُمْ ثَمَانِينَ جلدَة﴾ يُجْلَدُ بِالسَّوْطِ ضَرْبًا بَيْنَ ضَرْبَيْنِ، وَكَذَلِكَ مَنْ قَذَفَ حُرًّا مُسْلِمًا. ﴿وَلا تَقْبَلُوا لَهُمْ شَهَادَةً أَبَدًا وَأُولَئِكَ هم الْفَاسِقُونَ﴾ الْعَاصُونَ، وَلَيْسَ بِفِسْقِ الشِّرْكِ؛ وَهِيَ من الْكَبَائِر