Qatada, von Anas ibn Malik: „Umar ibn al-Khattab sah eine Sklavin mit einem Schleier (Qina'), woraufhin er sie mit der Peitsche (Dirra) schlug“ – dies in der Überlieferung von Sa'id. Uthman sagte: „Er griff nach ihr mit der Peitsche und sagte: ‚Entblöße deinen Kopf!‘ Und Sa'id sagte: ‚Und ahme nicht die freien Frauen nach.‘“
„Und sie sollen ihre Tücher (Khumur) über ihre Kleiderausschnitte (Juyub) ziehen.“ Sie lässt das Tuch (Khimar) über ihren Ausschnitt herabfallen und bedeckt damit ihre Brust.
„Und sie sollen ihren Schmuck nicht zeigen“ – dies ist der verborgene Schmuck – „außer gegenüber ihren Ehemännern“ (Bu'ula), das heißt: ihren Gatten, bis zu Seiner Aussage: „oder ihren Frauen“ (Nisa'ihinna), das heißt: den muslimischen Frauen, die von ihr das sehen dürfen, was ein Mahram (unheiratbarer Verwandter) sehen darf. Eine Jüdin, eine Christin oder eine Zoroastrierin darf dies jedoch nicht von ihr sehen.
„Oder was ihre rechten Händen besitzen, oder denjenigen unter den Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben“, das heißt: die kein Bedürfnis nach Frauen haben. Qatadas Auslegung dazu: Es ist der törichte Mann, den eine Frau nicht begehrt und um den ein Mann keine Eifersucht empfindet.
Muhammad sagte: Wer „ghayri“ im Genitiv (Khafḍ) liest, für den ist es ein Attribut zu den Dienern (al-Tabi'in).