„Wenn sie jedoch im Recht sind“ – bis zu Seinem Wort: „und kommen mit Demut“ (die Ära). Al-Hasan sagte zur Auslegung: Wenn ein Mann zur Zeit des Propheten einen Anspruch gegen einen anderen Mann hatte und dieser zu ihm sagte: „Komm mit mir zum Propheten“, dann ging er mit ihm, wenn er wusste, dass er im Recht war. Wenn er jedoch wusste, dass er Unrecht forderte, weigerte er sich, zum Propheten (Friede sei auf ihm) zu kommen. Da sandte Allah herab: „Und wenn sie zu Allah gerufen werden“ – bis zu Seinem Wort: „unterwürfig“, das heißt: eilends.
﴿وَإِن يكن لَهُم الْحق﴾ الْآيَةُ، تَفْسِيرُ الْحَسَنِ قَالَ: كَانَ الرَّجُلُ يَكُونُ لَهُ عَلَى الرَّجُلِ الْحَقُّ عَلَى عَهْدِ النَّبِيِّ؛ فَإِذَا قَالَ لَهُ: انْطَلِقْ مَعِي إِلَى النَّبِيِّ، فَإِنْ عَرَفَ أَنَّ الْحَقَّ لَهُ ذَهَبَ مَعَهُ، وَإِنْ عَرَفَ أَنَّهُ يَطْلُبُ بَاطِلًا أَبَى أَنْ يَأْتِي النَّبِي عليه السلام فَأنْزل الله: ﴿وَإِذا دعوا إِلَى الله﴾ إِلَى قَوْله: ﴿مذعنين﴾ أَي: سرَاعًا