„So eilt zum Gedenken an Allah“ bedeutet: zum Freitagsgebet. In der Lesart des Ibn Mas'ud steht: „So begebt euch zum Gedenken an Allah“.
„Und lasst den Handel sein“. Auslegung von Ibn 'Abbas: Wenn der Muezzin am Freitag den Gebetsruf vollzogen hat, ist der Handel verboten.