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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 4 · Seite 1529

Übersetzung · DE

Einer Ausgang am Tag für ihre notwendigen Bedürfnisse darf sie, aber sie darf nicht außerhalb ihres Hauses übernachten. "Außer wenn sie ein offenkundiges schändliches Tun begehen." Ibn Umars Auslegung dazu: Er sagte: Das offenkundige schändliche Tun ist, dass sie während ihrer Wartezeit auszieht. "Und das sind die Grenzen Gottes", also die Vorschriften Gottes. "Und wer die Grenzen Gottes übertritt", also wer das überschreitet, was Gott befohlen hat, "der hat sich selbst Unrecht getan", d.h. durch seinen Ungehorsam, ohne dabei Gott etwas beigesellt zu haben. "Du weißt nicht, vielleicht führt Gott danach eine neue Lage herbei." Er meint damit die Rückkehr zur Ehefrau. Er kehrte zum Anfang der Sure zurück: "Dann scheidet sie für ihre Wartezeit und berechnet die Wartezeit", d.h. er hat das Recht zur Wiederaufnahme der Ehe, solange die Wartezeit bei der ersten oder zweiten Scheidung noch nicht abgelaufen ist.

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