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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 4 · Seite 1533

Übersetzung · DE

drei Monate, ebenso jene, die (noch) nicht die Menstruation hatten."

Muhammad sagte: Sie fragten und sagten: "Wir kennen nun die Wartezeit derjenigen, die die Menstruation hat, was ist also die Wartezeit derjenigen, die sie nicht hat?" Darauf wurde gesagt: "Wenn ihr zweifelt", das heißt: wenn ihr in Zweifel geratet, so beträgt ihre Wartezeit drei Monate.

Zu Seinem Wort: "Und die Schwangeren, deren Frist ist, dass sie ihre Last niederlegen" – dies hat die (Bestimmung) in der Sure al-Baqara abrogiert: "Und diejenigen unter euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen sich selbst eine Wartezeit von vier Monaten und zehn Tagen auferlegen." Es wurde der Teil über die Schwangere daraus abrogiert, sodass ihre Frist festgelegt wurde als die Niederlegung ihrer Last. Und wenn sie nicht schwanger ist, ob sie nun alt oder jung ist oder zu jenen gehört, die keine Menstruation haben, so beträgt ihre Wartezeit vier Monate und zehn Tage.

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