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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 4 · Seite 47278

Übersetzung · DE

„Es steht keinem Gesandten zu, ein Zeichen zu bringen, außer mit der Erlaubnis Allahs“ – das bedeutet: bis Allah es ihm dafür gestattet. Dies liegt daran, dass sie den Propheten ﷺ darum baten, ihnen ein Zeichen zu bringen, und [dass sie wussten], wenn das Zeichen kam und das Volk dennoch nicht glaubte, Allah sie vernichten würde.

Er sagte: „Wenn dann der Befehl Allahs kommt“, also Sein Urteil, „wird nach der Wahrheit entschieden“, das heißt: Allah vernichtet sie aufgrund ihrer Leugnung. „Und da verlieren die, die das Falsche behaupten“ – [als zu ihnen] (Blatt 306) die Strafe kam. „Die, die das Falsche behaupten“, sind die Götzendiener.

Arabisch (Quelle)

﴿وَمَا كَانَ لِرَسُولٍ أَنْ يَأْتِيَ بِآيَةٍ إِلَا بِإِذْنِ اللَّهِ﴾ أَي: حَتَّى يَأْذَن اللَّه لَهُ فِيهَا , وَذَلِكَ أَنهم كَانُوا يسْأَلُون النَّبي ﷺ أَن يَأْتِيهم بِآيَة وَأَن الْآيَة إِذا جَاءَت فَلم يُؤمن الْقَوْم أهلكهم اللَّه.

قَالَ: ﴿فَإِذَا جَاءَ أَمر الله﴾ قَضَاؤُهُ ﴿قضي بِالْحَقِّ﴾ أَي: أهلكهم اللَّه بتكذيبهم ﴿وَخَسِرَ هُنَالك المبطلون﴾ [حِين جَاءَهُم] (ل ٣٠٦) الْعَذَاب ﴿المبطلون﴾ الْمُشْركُونَ.

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