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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 4 · Seite 91125

Übersetzung · DE

„Sie sind es, die ungläubig waren und euch von der heiligen Kultstätte (al-Masjid al-Haram) abhielten.“ Die Götzendiener hielten den Gesandten Allahs ﷺ vom Hause (der Kaaba) ab, woraufhin er und seine Gefährten die Opfertiere in al-Hudaibiyah schlachteten. Dies entspricht Seinem Wort: „und die Opfertiere, die daran gehindert wurden“ – das heißt: zurückgehalten wurden – „ihren Schlachtort zu erreichen.“

Muhammad (Ibn Abi Zamanin) sagte: Es heißt: Ich habe ihn von so-und-so abgehalten (‘akaftuhu), wenn ich ihn daran gehindert habe. Davon leitet sich auch der Begriff des „al-‘Akif“ (der im Gebet Verweilende) in der Moschee ab, da dieser seine Person in ihr zurückhält. „al-Mahill“ (der Schlachtort) bedeutet: der Ort der Schlachtung. Das Wort „al-Hady“ (Opfertiere) steht im Akkusativ, basierend auf der Bedeutung: Sie hielten euch ab und sie hielten die Opfertiere zurück, während sie daran gehindert wurden.

„Und wären da nicht gläubige Männer und gläubige Frauen“ in Mekka, die ihren Glauben im Verborgenen praktizierten (taqiyyah), „die ihr nicht kanntet, dass ihr sie niedertreten würdet“ – das heißt: sie töten würdet – „und euch deswegen eine Schande (ma‘arrah)“ – das heißt: eine Sünde – „ohne Wissen treffen würde“ – das heißt: dass ihr sie ohne Wissen töten würdet – „damit Allah in Seine Barmherzigkeit eingehen lässt“ – er meint damit den Islam – „wen Er will.“

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