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Tafsīr al-Qurʾān al-ʿAzīz von Ibn Abī Zamanīn
Band 4 · Seite 915

Übersetzung · DE

Muhammad sagte: Einige Gelehrte erwähnten, dass die Araber bei einer Angelegenheit, die ohnehin eintreten muss, eine Ausnahme (Istithna') machen, wie etwa das Wort Allahs (der Erhabene und Mächtige): „Ihr werdet gewiss in die heilige Moschee eintreten.“ Er (Allah) bestimmte ihnen also den Eintritt und fügte darin eine Ausnahme hinzu.

Yahya sagte: Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Heil schenken) schloss mit den Polytheisten einen Frieden unter der Bedingung, dass er in jenem Jahr zurückkehren und im folgenden Jahr wiederkommen würde, um drei Tage in Mekka zu verweilen. So schlachteten der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Heil schenken) und seine Gefährten ihre Opfertiere (Hady) in al-Hudaibiyya und schoren und kürzten (ihre Haare). Dann ließ Allah ihn im darauffolgenden Jahr mit seinen Gefährten in Sicherheit in Mekka eintreten, und sie schoren und kürzten (ihre Haare).

„Da wusste Er, was ihr nicht wusstet, und Er gewährte außer diesem einen nahen Sieg“ – gemeint ist die Eroberung von Chaibar.

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