Abschnitt: Bezüglich des Mauergeckos (al-wazagh)(19) gibt es zwei Auffassungen:
Eine davon ist, dass er durch den Tod nicht unrein wird, weil er kein fließendes Blut besitzt; er ähnelt daher dem Skorpion. Wenn man zudem an seiner Unreinheit zweifelt, so verbleibt das Wasser in seinem ursprünglichen Zustand der Reinheit.
Die zweite Auffassung besagt, dass er unrein wird, basierend auf dem, was von Ali – Allahs Wohlgefallen auf ihm – überliefert wurde. Er pflegte zu sagen: "Wenn ein Mauergecko oder eine Maus in einem Gefäß stirbt, so schütte man dessen Inhalt aus; und wenn sie in einem Brunnen sterben, so schöpfe ihn aus, bis es dich überwiegt."
Abschnitt: Wenn ein Tier im Wasser stirbt und man nicht weiß, ob es durch den Tod unrein wird oder nicht, so ist das Wasser rein. Denn der Grundzustand ist seine Reinheit, und die Unreinheit ist zweifelhaft; daher darf man von der Gewissheit nicht aufgrund von Zweifel abweichen.
Dasselbe Urteil gilt, wenn ein Tier daraus trinkt, bei dem man an der Reinheit oder Unreinheit seines Speichels zweifelt, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnt haben.
7 – Problem: Er (der Autor) sagte: "Man vollzieht die rituelle Waschung (Wudu) nicht mit dem Speichel eines jeden Tieres, dessen Fleisch nicht gegessen wird, außer der Katze (1) und dem, was in der Schöpfung darunter liegt."
Der Speichel (al-su'r) ist der Rest des Trunks. Die Tiere unterteilen sich in zwei Gruppen: unreine und reine. Die unreinen sind von zwei Arten:
Die erste Art ist das, was nach einer einzigen Überlieferung unrein ist, nämlich der Hund, das Schwein und das, was aus ihnen oder einem von beiden hervorgegangen ist. Dies ist unrein in seiner Essenz, seinem Speichel und allem, was aus ihm austritt. Dies wurde von Urwa (2) überliefert, und es ist die Rechtsschule von al-Shafi'i und Abu 'Ubaid, sowie die Auffassung von Abu Hanifa in Bezug auf den Speichel im Besonderen.
Malik, al-Awza'i und Dawud (3) sagten: Ihr Speichel ist rein; man kann damit die rituelle Waschung vollziehen und davon trinken, und wenn sie aus einer Speise lecken, ist deren Verzehr nicht verboten.
Al-Zuhri sagte: Man vollzieht damit die rituelle Waschung, wenn man nichts anderes findet.
(19) Al-Wazagh: Das ist das, was als Sam Abrash (Mauergecko) bekannt ist. (1) Al-Sinnawr: Die Katze. (2) Abu Abdullah Urwa bin al-Zubayr bin al-Awwam, einer der Rechtsgelehrten der Tabi'un in Medina, verstorben im Jahr 94. Tabaqat al-Fuqaha von al-Shirazi 58, 59. (3) Abu Sulayman Dawud bin Ali bin Khalaf al-Asbahani al-Zahiri, der Rechtsgelehrte und Asket; die Führung der Wissenschaft in Bagdad endete bei ihm, und er verstarb dort im Jahr 290. Tabaqat al-Fuqaha von al-Shirazi 92.