Sie sagte: „Ich habe meine Periode.“ Er antwortete: „Deine Menstruation ist nicht in deiner Hand.“ (39)
Der zweite Typ: Dasjenige, dessen Fleisch gegessen wird. Abu Bakr ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass es erlaubt ist, den Speichel dessen, dessen Fleisch gegessen wird, zu trinken und mit ihm die rituelle Waschung (Wudu) zu vollziehen.
Handelt es sich jedoch um ein Tier, das sich von Unreinheiten ernährt (Jallala), so hat der Qadi bezüglich dessen zwei Überlieferungen erwähnt (40): Die erste besagt, es sei unrein. Die zweite besagt, es sei rein. Dies fällt also unter die zweite Art der ersten Kategorie, über die Meinungsverschiedenheiten bestehen.
Der dritte Typ: Die Katze und vergleichbare Tiere in ihrer Beschaffenheit, wie die Maus und das Wiesel (41). Der Speichel dieser und ähnlicher Bodenkriechtiere ist rein; es ist erlaubt, ihn zu trinken und mit ihm die rituelle Waschung zu vollziehen. Dies ist nicht makruh (verpönt). Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten unter den Gefährten (Sahaba), den Nachfolgern (Tabi'in) aus Medina, Syrien, Kufa sowie den Gelehrten der Vernunft (Ashab al-Ra'y), mit Ausnahme von Abu Hanifa, der die rituelle Waschung mit dem Speichel einer Katze als makruh empfand, wobei sie jedoch als gültig erachtet wird, falls man es dennoch tut. Von Ibn Umar wurde überliefert (42), dass er dies als makruh empfand, ebenso wie Yahya al-Ansari und Ibn Abi Layla.
Abu Huraira sagte: Er wird ein- oder zweimal gewaschen. Dies ist auch die Ansicht von Ibn al-Musayyab (43).
(39) Herausgegeben von Muslim im Kapitel: „Die Erlaubnis für die menstruierende Frau, das Haupt ihres Ehemannes zu waschen...“ usw., aus dem Buch über die Menstruation. Sahih Muslim 1/245. Abu Dawud im Kapitel: „Die menstruierende Frau nimmt etwas aus der Moschee“, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/60. Al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die menstruierende Frau berichtet wurde, die etwas aus der Moschee nimmt“, aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/216. Al-Nasa'i im Kapitel: „Die Beschäftigung der menstruierenden Frau“, aus dem Buch der rituellen Reinheit, sowie im Kapitel: „Die Beschäftigung der menstruierenden Frau“, aus dem Buch über die Menstruation. Al-Mujtaba 1/120, 158. Ibn Maja im Kapitel: „Die menstruierende Frau“, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/207. Al-Darimi im Kapitel: „Die menstruierende Frau breitet die Khumra aus“, sowie im Kapitel: „Die menstruierende Frau kämmt ihrem Ehemann das Haar“, aus dem Buch über das Wudu. Sunan al-Darimi 1/197, 247. Imam Ahmad im Musnad 2/70, 6/45, 101, 106, 110, 112, 114, 173, 179, 214, 229, 245. (40) Fehlt in M. (41) Ibn 'Urs (Wiesel), mit Kasra: ein kleines Tier, das der Maus ähnelt. (42) In M: „wa qad ruwiya (und es wurde überliefert)“. (43) In M: „al-Mundhir“; das in al-Asl und A Festgehaltene ist das korrekte.