Sollte er jedoch fragen, so sagte Ibn 'Aqil: Es ist für den Befragten nicht verpflichtend, zu antworten, gemäß dem Bericht von 'Umar. Es ist jedoch möglich, dass es für ihn verpflichtend ist, da er nach einer Bedingung des Gebets gefragt wurde; daher ist ihm die Antwort verpflichtend, sofern er sie kennt, so als ob er ihn nach der Qibla gefragt hätte. Der Bericht von 'Umar deutet darauf hin, dass der Speichel der Raubtiere nicht unrein (najis) ist. Und Allah weiß es am besten.
(19) In M: „er wurde gefragt“.