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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 146

Übersetzung · DE

von Maymuna als Almosen gegeben worden war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm: "Hättet ihr nicht ihre Haut nutzen sollen?" Sie sagten: "Sie ist verendet [mayta]." Er sagte: "Nur das Essen derselben ist verboten." In einem anderen Wortlaut: "Warum haben sie nicht ihre Haut genommen, sie gegerbt und dann von ihr Nutzen gezogen?" Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Bericht (4), und weil sie nur durch die Verbindung von Blut und Feuchtigkeit mit ihr beim Tod unrein wurde, und die Gerbung dies entfernt, weshalb die Haut in den Zustand zurückkehrt, in dem sie zu Lebzeiten war.

Wir stützen uns auf das, was 'Abd Allah ibn 'Ukaym überlieferte, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, an Juhayna schrieb: "Ich hatte euch eine Erlaubnis bezüglich der Häute verendeter Tiere erteilt. Wenn mein Schreiben euch erreicht (5), so nutzt von dem verendeten Tier weder Haut noch Sehnen." Dies überlieferte Abu Dawud in seinen "Sunan" (6) und Imam Ahmad in...

Anmerkungen

= und Imam Malik in: Kapitel über das, was bezüglich der Häute verendeter Tiere überliefert wurde, aus dem Buch der Jagd. Al-Muwatta' 2/498. Mit dem Wortlaut: "Welche Haut auch immer gegerbt wurde, so ist sie rein geworden." Überliefert von al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Häute verendeter Tiere überliefert wurde, wenn sie gegerbt sind, aus den Kapiteln der Kleidung. 'Aridat al-Ahwadhi 7/232, 233. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere, aus dem Buch der Far' und 'Atira. Al-Mujtaba 7/153. Und al-Darimi in: Kapitel über den Nutzen von Häuten verendeter Tiere, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan al-Darimi 2/85. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 1/219, 270, 343. Bezüglich der Reinheit der Häute verendeter Tiere durch Gerbung gibt es viele Hadithe in den bereits erwähnten Büchern der Sunna sowie in anderen Werken. Siehe: Musnad al-Imam Ahmad 1/227, 237, 262, 279, 280, 314, 327, 328, 365, 366, 372, 3/476, 5/6, 6/73, 104, 148, 153. (4) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel über die Almosen für die freigelassenen Sklaven der Ehefrauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, aus dem Buch der Zakat, und in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere vor der Gerbung, aus dem Buch der Verkäufe, und in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere, aus dem Buch der Schlachtungen. Sahih al-Bukhari 2/158, 3/107, 7/124. Und Muslim in: Kapitel über die Reinheit der Häute verendeter Tiere durch Gerbung, aus dem Buch der Menstruation. Sahih Muslim 1/276, 277. Und Abu Dawud in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abi Dawud 2/386, 387. Und al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Häute verendeter Tiere überliefert wurde, wenn sie gegerbt sind, aus den Kapiteln der Kleidung. 'Aridat al-Ahwadhi 7/234. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Häute verendeter Tiere, aus dem Buch der Far' und 'Atira. Al-Mujtaba 7/151, 152. Und Ibn Maja in: Kapitel über das Tragen von Häuten verendeter Tiere, wenn sie gegerbt sind, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Ibn Maja 2/1193. Und al-Darimi in: Kapitel über den Nutzen von Häuten verendeter Tiere, aus dem Buch der Opfertiere. Sunan al-Darimi 2/86. Und Imam Malik in: Kapitel über das, was bezüglich der Häute verendeter Tiere überliefert wurde, aus dem Buch der Jagd. Al-Muwatta' 2/498. Und Imam Ahmad in al-Musnad: 1/262, 327, 330, 365, 366, 6/329. Siehe ihn auch in: 1/227, 277, 327, 372, 6/334. (5) In A und M: "ja'akum" (sie haben euch erreicht). (6) In: Kapitel über denjenigen, der überlieferte, dass man von der Haut eines verendeten Tieres keinen Nutzen ziehen darf, aus dem Buch der Kleidung. Sunan Abi Dawud 2/387. Ebenso überlieferte es al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was bezüglich der Häute verendeter Tiere überliefert wurde, wenn sie gegerbt sind, aus den Kapiteln der Kleidung. 'Aridat =

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