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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 166

Übersetzung · DE

Ich nahm es an und sagte: "Bei Allah, ich werde niemandem etwas davon geben." Dann drehte ich mich um und sah, wie der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – lächelte. [Berichtet von Muslim, und al-Bukhārī führt es mit ähnlicher Bedeutung an] (16). Es wurde überliefert, dass der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – von einem Juden mit Brot und ranzigem Fett bewirtet wurde (17). Dies berichtete Imām Aḥmad in seinem "Musnad" (18) und im Buch "al-Zuhd" (19), und ʿUmar verrichtete die rituelle Waschung (Wuḍūʾ) aus einem Krug eines Christen (20).

Ist es verpönt (makrūh), ihre Gefäße zu benutzen?

Hierzu gibt es zwei Überlieferungen:

Die erste besagt, es sei nicht verpönt, aufgrund dessen, was wir bereits erwähnten.

Die zweite besagt, es sei verpönt, aufgrund der Überlieferung von Abū Thaʿlaba al-Ḫushanī, der sagte: Ich fragte: "O Gesandter Allahs, wir befinden uns im Land eines Volkes (21), das Leute der Schrift ist, dürfen wir aus ihren Gefäßen essen?" Da sagte der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil: "Wenn ihr andere findet, so esst nicht daraus. Und wenn ihr keine anderen findet, so wascht sie ab und esst daraus." (Dies ist konsensual/muttafaq ʿalayh) (22). Das Mindeste

Anmerkungen

(16) Im Original (A) nicht enthalten. Überliefert von Muslim im: Kapitel über die Erlaubnis, von den Speisen der Kriegsbeute im Feindesland zu essen, aus dem Buch des Dschihad 3/1393. Al-Bukhārī führte es in ähnlicher Bedeutung an im: Kapitel über das, was an Speisen im Feindesland vorgefunden wird, aus dem Buch der Fünftelabgabe (Ḫums), sowie im Kapitel über den Feldzug von Ḫaybar aus dem Buch der Feldzüge (Maghāzī), und im Kapitel über die Schlachtungen der Leute der Schrift und ihre Fette von Leuten im Krieg und anderen, aus dem Buch der Schlachtungen. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 4/116, 5/72, 7/120. Abu Dāwūd führte es an im: Kapitel über die Erlaubnis von Speisen im Feindesland, aus dem Buch des Dschihad. Sunan Abī Dāwūd 2/60. Al-Nasāʾī im: Kapitel über die Schlachtungen der Juden, aus dem Buch der Opfertiere. Al-Mudschtabā 7/209. Al-Dārimī im: Kapitel über das Essen von Speisen vor der Verteilung der Kriegsbeute, aus dem Buch der Lebensbeschreibungen (Siyar). Sunan al-Dārimī 2/234. Imām Aḥmad im: Musnad 4/86, 5/56. (17) Al-Ihāla: geschmolzenes Fett (Wadak). Al-Saniḫa: mit verändertem Geruch. (18) Im dritten Teil, Seite 211. (19) Das, was im "al-Zuhd" auf Seite 30 als Hadith von Anas vorkam: Ich ging zum Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – mit Gerstenbrot und ranzigem Fett. (20) Siehe: al-Umm 1/7. (21) Aus dem Original (A) gefallen. (22) Überliefert von al-Bukhārī im: Kapitel über die Jagd mit dem Bogen, Kapitel über das, was über das Jagen überliefert wurde, und Kapitel über die Gefäße der Magier und das Verendete, aus dem Buch der Schlachtungen. Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 7/111, 114, 117. Und Muslim im: Kapitel über die Jagd mit Hunden, den abgerichteten, aus dem Buch der Jagd. Ṣaḥīḥ Muslim 3/1532. Abu Dāwūd im: Kapitel über das Essen aus den Gefäßen der Leute

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