bis er zu den Unterschenkeln hinaufreichte, dann sagte er: Ich hörte den Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagen: "Meine Gemeinschaft wird am Tag der Auferstehung mit glänzenden Gesichtern und Gliedmaßen (ghurr muḥajjalīn) aufgrund der Spuren der Wuḍūʾ erscheinen. Wer also von euch imstande ist, seinen Glanz zu verlängern, der soll es tun." (Dies ist konsensual überliefert). Abū al-Ḥāzim (4) überlieferte von ihm etwas Ähnliches und sagte: Ich hörte meinen Freund – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagen: "Der Schmuck des Gläubigen reicht so weit, wie die Wuḍūʾ reicht." (Dies ist konsensual überliefert) (5).
19 – Fragestellung: Er sagte: (Und das Durchkämmen [Tahlīl] des Bartes).
Die Zusammenfassung dessen ist: Wenn der Bart dünn ist und die Haut darunter sichtbar ist, ist es verpflichtend, das Innere zu waschen. Wenn er jedoch dicht ist, ist es nicht verpflichtend, das zu waschen, was sich darunter befindet, aber es ist empfohlen, ihn zu durchkämmen. Zu denjenigen, von denen überliefert ist, dass sie ihren Bart zu durchkämmen pflegten, gehören: Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās, al-Ḥasan, Anas, Ibn Abī Laylā und ʿAṭāʾ ibn al-Sāʾib (1). Isḥāq sagte: Wenn er das Durchkämmen seines Bartes absichtlich unterlässt, muss er es wiederholen, denn der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – pflegte seinen Bart zu durchkämmen (2). Dies wurde von ʿUthmān ibn ʿAffān überliefert. Al-Tirmidhī sagte: Dies ist ein ḥasan-ṣaḥīḥ Hadith. Und al-Bukhārī sagte: Dies ist der authentischste Hadith in diesem Kapitel. Abū Dāwūd (3) überlieferte von Anas, dass der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – jedes Mal, wenn er Wuḍūʾ vollzog, eine Handvoll Wasser nahm und es unter sein Kinn führte [und damit seinen Bart durchkämmte] (4) und sagte: "So hat es mir mein Herr, der Mächtige und Erhabene, befohlen." Von Ibn ʿUmar wurde überliefert, er sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – pflegte, wenn er Wuḍūʾ vollzog, seine Wangenpartien etwas zu reiben und dann seinen Bart mit den Fingern von unten zu verschränken. Dies überlieferte Ibn Māǧa (5).
(4) Er meint Salmān al-Aschǧaʿī al-Kūfī, er starb während des Kalifats von ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz. Siehe: Tahdhīb al-Tahdhīb 4/140. (5) So steht es in den Manuskripten, doch wir fanden es nicht bei al-Bukhārī. Es wurde von Muslim überliefert im: Kapitel "Der Schmuck des Gläubigen reicht so weit, wie die Wuḍūʾ reicht", aus dem Buch der Reinigung. Ṣaḥīḥ Muslim 1/219. Und von al-Nasāʾī im: Kapitel über den Schmuck der Wuḍūʾ, aus dem Buch der Reinigung. Al-Muǧtabā 1/79. Und von Imam Aḥmad im: Musnad 2/371. (1) Abū al-Sāʾib ʿAṭāʾ ibn al-Sāʾib ibn Mālik al-Thaqafī al-Kūfī, rechtschaffen und zuverlässig (thiqa), gestorben im Jahr 136 n.H. Al-ʿIbar 1/184, Tahdhīb al-Tahdhīb 7/203-207. (2) Überliefert von al-Tirmidhī im: Kapitel darüber, was über das Durchkämmen des Bartes überliefert wurde, aus den Kapiteln der Reinigung. ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 1/49. Es wurde ebenfalls von Ibn Māǧa überliefert im: Kapitel darüber, was über das Durchkämmen des Bartes überliefert wurde, aus dem Buch der Reinigung. Sunan Ibn Māǧa 1/148. (3) Im: Kapitel über das Durchkämmen des Bartes, aus dem Buch der Reinigung. Sunan Abī Dāwūd 1/32. (4) Fehlt in M. (5) Im: Kapitel darüber, was über das Durchkämmen des Bartes überliefert wurde, aus dem Buch der Reinigung. Sunan Ibn Māǧa 1/149.