ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 210

Übersetzung · DE

Abū Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte: "Wenn ihr die rituelle Waschung vollzieht, so beginnt mit euren rechten Seiten." Überliefert von Ibn Mājah (3). ʿUthmān und ʿAlī, möge Allah mit beiden zufrieden sein, berichteten über die rituelle Waschung des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: Er begann mit der rechten vor der linken Seite. Überliefert von Abū Dāwūd (4). Dies ist nicht verpflichtend, da die beiden Hände wie ein einziges Körperteil zu betrachten sind, ebenso die beiden Füße; denn Allah der Erhabene sagte: {eure Hände} und {eure Füße} (5) und hat dies nicht weiter unterteilt. Die Rechtsgelehrten bezeichnen die Glieder der rituellen Waschung als vier, wobei sie die beiden Hände als ein Glied und die beiden Füße als ein Glied zählen, und innerhalb eines Gliedes ist die Reihenfolge (Tartīb) nicht verpflichtend.

Anmerkungen

(3) In: Bāb al-Tayammun fī al-Wuḍūʾ, aus dem Kitāb al-Ṭahāra. Sunan Ibn Mājah 1/141. Ebenso ausgeführt von Abū Dāwūd, in: Bāb fī al-Intiʿāl, aus dem Kitāb al-Libās. Sunan Abī Dāwūd 2/390. (4) In: Bāb Ṣifat Wuḍūʾ al-Nabī – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –, aus dem Kitāb al-Ṭahāra. Sunan Abī Dāwūd 1/24–26. (5) Sure al-Māʾida 6.

ZurückBand 1 · Seite 210Weiter
Zurück1·210Weiter