so soll er Wasser in seine Nase geben, um es (wieder) auszustoßen.“ Übereinstimmend überliefert (4). Bei Muslim heißt es: „Wer Wudu vollzieht, der soll Wasser in die Nase einziehen (5).“ Von Ibn 'Abbas wurde überliefert, [er sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte:] (6) „Stoßt das Wasser (beim Istinthar) zweimal oder dreimal gründlich aus der Nase aus (7).“ Dies ist ein Befehl, der eine Verpflichtung impliziert, und auch deshalb, weil die Nase stets offen ist und keine Abdeckung besitzt, die sie schützt, im Gegensatz zum Mund.
Andere als der Qadi berichteten von Ahmad eine weitere Überlieferung: Das Ausspülen des Mundes und das Einziehen von Wasser in die Nase seien beim Vollbad (Ghusl) verpflichtend und beim Wudu lediglich empfohlen (sunna). Dies ist die Lehrmeinung von al-Thawri und den Anhängern der Vernunft (As-hab al-Ra'y), denn beim Vollbad ist das Waschen des gesamten möglichen Körpers verpflichtend, wie etwa das Innere dichter Haare, und man wischt dort nicht über Barrieren hinweg, daher sind sie dort verpflichtend, anders als beim Wudu. Malik und al-Shafi'i sagten: Sie sind bei beiden Arten der rituellen Reinigung nicht verpflichtend, sondern lediglich empfohlen (sunna). Dies wurde auch von al-Hasan, al-Hakam (9), Hammad (10), Qatada, Rabi'a, Yahya al-Ansari, al-Layth und al-Awza'i berichtet, weil der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Zehn...“
(4) Ausgeführt von al-Bukhari, in: Kapitel über die ungerade Anzahl bei der Steinsäuberung, aus dem Buch des Wudu. Sahih al-Bukhari 1/52. Muslim, in: Kapitel über das Verwenden einer ungeraden Anzahl beim Ausstoßen von Wasser aus der Nase und bei der Steinsäuberung, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sahih Muslim 1/212. Abu Dawud, in: Kapitel über das Ausstoßen des Wassers aus der Nase, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/31. Al-Nasa'i, in: Kapitel über das Einziehen von Wasser in die Nase, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mujtaba 1/57. Imam Malik, in: Kapitel über das Handeln beim Wudu, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Muwatta 1/19. Imam Ahmad, im: Musnad 2/242, 278. Die überlieferten Formulierungen sind: "thumma li-yanthur", "thumma li-yantathir" und "thumma li-yastanthir". (5) Ausgeführt von Muslim, in: Kapitel über das Verwenden einer ungeraden Anzahl beim Ausstoßen von Wasser aus der Nase und bei der Steinsäuberung. Sahih Muslim 1/212. (6) Anstelle dessen steht in M: "marfu'an" (auf den Propheten zurückgeführt). (7) Ausgeführt von Abu Dawud, in: Kapitel über das Ausstoßen des Wassers aus der Nase, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/31. Ibn Majah, in: Kapitel über die Übertreibung beim Einziehen von Wasser in die Nase und dessen Ausstoßen, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Majah 1/143. Imam Ahmad, im: Musnad 1/228, 315, 352. (8) In M: "lahu" (für sie). (9) Er ist Abu Muti' al-Balkhi, bereits erwähnt auf Seite 92. (10) Fehlt in der Vorlage (al-Asl).