und er zog das Wasser aus drei Schöpfvorgängen in die Nase ein. Wenn er möchte, kann er dies auch dreimal mit einem einzigen Schöpfvorgang tun, aufgrund der Hadithe, die wir erwähnt haben. Wenn er das Ausspülen des Mundes mit drei Schöpfvorgängen und das Einziehen von Wasser in die Nase mit drei weiteren Schöpfvorgängen einzeln vornimmt, ist dies zulässig, da im Hadith von Talha ibn Musarrif, von seinem Vater, von seinem Großvater, vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überliefert wurde, dass er zwischen dem Ausspülen des Mundes und dem Einziehen von Wasser in die Nase trennte. Dies überlieferte Abu Dawud (23). Zudem ist die Modalität (Kaifiya) beim Waschen nicht verpflichtend.
Abschnitt: Es ist nicht verpflichtend, eine Reihenfolge zwischen diesen beiden und dem Waschen des restlichen Gesichts einzuhalten, da sie zu dessen Bestandteilen gehören. Es ist jedoch empfehlenswert, mit ihnen vor dem Gesicht zu beginnen, da jeder, der den Wudu des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – beschrieb, erwähnte, dass er damit begann, mit Ausnahme seltener Überlieferungen. Ist die Einhaltung der Reihenfolge und der unmittelbaren Aufeinanderfolge (Muwalat) zwischen diesen beiden und den übrigen Körperteilen außer dem Gesicht verpflichtend? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen: Die erste besagt, dass sie verpflichtend ist, was auch die offensichtliche Meinung von al-Khiraqi ist, da sie zum Gesicht gehören. Daher ist ihr Waschen vor dem Waschen der Hände aufgrund des Koranverses sowie in Analogie zu den übrigen Teilen des Gesichts verpflichtend. Die zweite besagt, dass sie nicht verpflichtend ist. Wenn er sie also bei seinem Wudu ausließe und betete (24), dann den Mund ausspülte und Wasser in die Nase einzog, müsste er das Gebet wiederholen, aber nicht den Wudu. Dies begründet sich darauf, dass al-Miqdam ibn Ma'dikarib überlieferte, dass dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – Wasser für den Wudu gebracht wurde. Er wusch seine Hände dreimal, dann wusch er [sein Gesicht dreimal, dann wusch er] (25) seine Unterarme dreimal, und erst dann spülte er den Mund aus und zog Wasser in die Nase ein. Dies überlieferte Abu Dawud (26). Zudem ist ihre Verpflichtung nicht durch den Koran belegt, während die Reihenfolge zwischen den Körperteilen, die [im Koran] (27) erwähnt sind, verpflichtend ist, da der Koranvers auf die Absicht der Reihenfolge hinweist. Dies lässt sich für diese beiden nicht feststellen. Ahmad wurde gefragt, falls man nur das Ausspülen des Mundes vergisst? Er antwortete: „Das Einziehen von Wasser in die Nase ist meiner Ansicht nach dringlicher (28)“, aufgrund der Authentizität der Nachrichten, die diesbezüglich spezifisch überliefert wurden. Unsere Gelehrten sagten: Werden sie trotz ihrer Verpflichtung als ‚Fard‘ (Pflicht) bezeichnet? Dies ist Gegenstand einer weiteren Diskussion.
(23) Im Kapitel über die Unterscheidung zwischen dem Ausspülen des Mundes und dem Einziehen von Wasser in die Nase, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/30. (24) In der Urfassung steht zusätzlich: „dann“. (25) Fehlt in (M). (26) Im Kapitel über die Beschreibung des Wudu des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/27. Er setzte die Aussage „dann spülte er den Mund aus und zog dreimal Wasser in die Nase ein“ in eckige Klammern, und sie erschien nach seiner Aussage: „dann wusch er seine Hände dreimal“. Dies ist wahrscheinlich eine Bearbeitung durch den Herausgeber. (27) Fehlt in (M). (28) In der Urfassung: „au-kad“ (dringlicher).