33 - Fragestellung; Er sagte: "Weder eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) noch eine menstruierende Frau (Ha'id) noch eine Frau im Wochenbett (Nufasa') darf den Koran rezitieren."
Die Abneigung dagegen wurde von 'Umar, 'Ali, al-Hasan, al-Nakh'i, al-Zuhri, Qatada, al-Shafi'i und den Anhängern der Vernunftlehre (Ahl al-Ra'y) überliefert. Al-Awza'i sagte: "Sie rezitiert nichts, außer dem Vers beim Besteigen und beim Herabsteigen: 'Preis sei dem, Der uns dies dienstbar gemacht hat' (1), und 'O mein Herr, lass mich an einem gesegneten Ort landen' (2)." Ibn 'Abbas sagte: "Sie rezitiert ihren täglichen Anteil (Wird)." Und Sa'id bin al-Musayyib sagte: "Sie rezitiert den Koran, ist er denn nicht in ihrem Inneren!" Von Malik wurde berichtet, dass der menstruierenden Frau das Rezitieren erlaubt sei, im Gegensatz zur Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub), da ihre Tage lang sind und sie, wenn wir ihr das Rezitieren verwehren würden, vergessen würde.
Unser Beweis ist das, was von 'Ali (möge Gott mit ihm zufrieden sein) überliefert wurde, dass den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nichts von der Koranrezitation abhielt – oder er sagte: nichts hinderte – außer dem Zustand der rituellen Unreinheit (Janaba). Überliefert von Abu Dawud, al-Nasa'i und al-Tirmidhi (4), der sagte: Ein guter (Hasan), authentischer (Sahih) Hadith. Und von Ibn 'Umar, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: "Weder die menstruierende Frau noch die Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub) darf irgendetwas aus dem Koran lesen." Überliefert von Abu Dawud und al-Tirmidhi (5), der sagte: Es wird von Isma'il bin 'Ayyash, [von Musa bin 'Uqba] (6), von Nafi' überliefert, wobei al-Bukhari seine Überlieferung von den Leuten des Hedschas für schwach befand (7).
(1) Sure al-Zukhruf 13. (2) Sure al-Mu'minun 29. (3) In M: "Fa-in" (wenn). (4) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel: "Die Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Junub), die den Koran liest", aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Abi Dawud 1/52. Und von al-Nasa'i im Kapitel: "Das Hindern der Person im Zustand der rituellen Unreinheit an der Koranrezitation". Al-Mujtaba 1/118. Und von Ibn Majah im Kapitel: "Was bezüglich der Koranrezitation ohne rituellen Reinheitszustand überliefert wurde", aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Ibn Majah 1/195. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/84, 107, 124. Al-Tirmidhi erwähnte dessen Wortlaut nicht, sondern überlieferte nur den nachfolgenden Hadith von Ibn 'Umar und sagte dann: "In diesem Kapitel gibt es auch etwas von 'Ali." Jedoch findet sich darin nicht die Überlieferung, die der Autor ihm zuschreibt. Siehe: 'Aridat al-Ahwadhi 1/212. (5) Überliefert von al-Tirmidhi im Kapitel: "Was bezüglich der menstruierenden Frau und der Person im Zustand der rituellen Unreinheit überliefert wurde, dass sie den Koran nicht lesen", aus den Kapiteln der rituellen Reinigung. 'Aridat al-Ahwadhi 1/212. Und von Ibn Majah im Kapitel: "Was bezüglich der Koranrezitation ohne rituellen Reinheitszustand überliefert wurde", aus dem Buch der rituellen Reinigung. Sunan Ibn Majah 1/195. Bei Abu Dawud konnten wir es nicht finden. (6) Ergänzung aus al-Tirmidhi. 'Aridat al-Ahwadhi 1/213. (7) Der Wortlaut von al-Tirmidhi: "Ich hörte Muhammad bin Isma'il sagen: Isma'il bin 'Ayyash überliefert von den Leuten des Hedschas und den Leuten des Irak verwerfliche Hadithe (Manakir)." Es scheint, als habe er seine Überlieferung von ihnen in dem, was er exklusiv überliefert, für schwach befunden und gesagt: "Die Hadithe von Isma'il bin 'Ayyash sind nur jene von den Leuten von al-Sham."