Dies wurde von Umar, Ali, Ibn Umar, Zaid ibn Thabit, Sahl ibn Sa'd (35), Anas, Abu Huraira und Urwa überliefert. Hudhaifa überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu einem Müllplatz (36) von Leuten kam und im Stehen urinierte. Dies wurde von al-Bukhari und anderen überliefert (37). Vielleicht tat der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – dies, um die Zulässigkeit aufzuzeigen, und er tat es nur ein einziges Mal (38). Es ist auch möglich, dass er sich an einem Ort befand, an dem es ihm nicht möglich war, sich hinzusetzen. Es wurde gesagt: Er tat dies aufgrund eines Leidens an seiner Kniekehle (Ma'bid). Die Kniekehle ist der Bereich unterhalb des Knies bei jedem Lebewesen.
Abschnitt: Es ist empfehlenswert, das Gewand nicht hochzuheben, bis man sich dem Boden genähert hat, aufgrund dessen, was Abu Dawud (39) vom Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – überlieferte, dass er, wenn er seine Notdurft verrichten wollte, sein Gewand nicht anhob, bis er sich dem Boden genähert hatte. Dies ist für ihn verhüllender und daher vorzuziehen.
Abschnitt: Es ist nicht erlaubt, auf dem Weg der Menschen, an Wasserstellen oder an einem Schattenplatz, den Menschen nutzen, zu urinieren, aufgrund dessen, was Mu'adh überlieferte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: "Hütet euch vor den drei verfluchten Handlungen: die Notdurft an Wasserstellen, auf der belebten Straße und im Schatten zu verrichten." Dies wurde von Abu Dawud (40) überliefert. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte:
(35) Abu al-Abbas Sahl ibn Sa'd ibn Malik al-Ansari al-Sa'idi, ein Gefährte (Sahabi); er war der letzte der Gefährten, der in Medina starb. Es gibt Meinungsverschiedenheiten, ob er im Jahr 88 oder 91 n.H. starb. Seine Geburt war fünf Jahre vor der Hidschra. Tahdhib al-Tahdhib 1/252, 253. (36) Al-Subata: Der Müllplatz. (37) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Urinieren im Stehen und Sitzen, aus dem Buch der Waschung (Wudu). Sahih al-Bukhari 1/66. Muslim, in: Kapitel über das Streichen über die Socken, aus dem Buch der Reinheit. Sahih Muslim 1/228. Abu Dawud, in: Kapitel über das Urinieren im Stehen, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/6. Al-Tirmidhi, in: Kapitel über die Erlaubnis zum Urinieren im Stehen, aus den Kapiteln der Reinheit. Aridat al-Ahwadhi 1/30. Al-Nasa'i, in: Kapitel über die Erlaubnis, sich beim Verrichten der Notdurft zu nähern, und Kapitel über die Erlaubnis, in der Wüste im Stehen zu urinieren, aus dem Buch der Reinheit. Al-Mujtaba 1/21, 26. Ibn Maja, in: Kapitel darüber, was über das Urinieren im Stehen berichtet wurde, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/111. Al-Darimi, in: Kapitel über das Urinieren im Stehen, aus dem Buch der Reinheit. Sunan al-Darimi 1/171. Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/382, 402. (38) In der Vorlage (al-Asl) fehlt dieser Teil. (39) In: Kapitel darüber, wie man sich bei der Notdurft entblößt, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/4. Ebenso überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel über das Sich-Verbergen bei der Notdurft, aus den Kapiteln der Reinheit. Aridat al-Ahwadhi 1/31. (40) In: Kapitel über die Orte, an denen der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – das Urinieren verbot, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/6. Ebenso überliefert von Ibn Maja, in: Kapitel über das Verbot, die Notdurft auf belebten Straßen zu verrichten, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/119. Imam Ahmad überlieferte von Ibn Abbas Ähnliches. Siehe: al-Musnad 1/229.