Kapitel: Was den rituellen Reinheitszustand aufhebt
42 – Rechtsfrage: Abu al-Qasim sagte: "Was den Reinheitszustand aufhebt, ist das, was aus dem vorderen oder hinteren Ausgang austritt."
Die Gesamtheit dessen ist, dass das, was aus den beiden Wegen austritt, zweierlei Art ist: Erstens das Gewöhnliche wie Urin, Stuhlgang, Samenflüssigkeit (Mani), Lustflüssigkeit (Madhy), Prostataflüssigkeit (Wady) und Blähungen; dies hebt den Wudu (die kleine Gebetswaschung) einmütig auf. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der Austritt von Stuhl aus dem After, der Austritt von Urin aus dem Glied des Mannes und der Scheide der Frau, der Austritt von Lustflüssigkeit und der Austritt von Blähungen aus dem After Ereignisse (Ahdath) sind, die jeweils die rituelle Reinheit aufheben und den Wudu verpflichtend machen. Das Blut der Istihadah (anhaltende vaginale Blutung außerhalb der Menstruation) hebt nach der Auffassung der Allgemeinheit der Gelehrten die rituelle Reinheit auf, mit Ausnahme einer Ansicht von Rabi'a. Die zweite Art ist das Ungewöhnliche wie Blut, Würmer, Steinchen und Haare; dies hebt den Wudu ebenfalls auf. Dies ist die Auffassung von al-Thawri, al-Shafi'i, Ishaq und den Anhängern der Vernunftlehre (Ashab al-Ra'y). 'Ata', al-Hasan, Abu Mijlaz, al-Hakam, Hammad, al-Awza'i und Ibn al-Mubarak vertraten die Auffassung, dass der Wudu aufgrund von Würmern, die aus dem After austreten, notwendig ist. Malik hingegen sah aufgrund dieser Art keine Wudu-Pflicht, da es selten ist und dem ähnelt, was nicht aus den beiden Wegen austritt. Unsere Begründung ist, dass es etwas ist, das aus den Wegen austritt, ähnlich wie bei der Lustflüssigkeit, und weil es nicht frei von einer Feuchtigkeit ist, die daran haftet, wodurch der Wudu aufgehoben wird. Zudem hat der Prophet – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – die Frau mit Istihadah angewiesen, für jedes Gebet den Wudu zu vollziehen, obwohl ihr Blut selten und nicht gewöhnlich ist.
Abschnitt: Salih überlieferte von seinem Vater bezüglich einer Frau, aus deren Geschlechtsorgan Blähungen austreten: Was aus den beiden Wegen austritt, zieht den Wudu nach sich. Al-Qadi sagte: Der Austritt von Blähungen aus dem Glied des Mannes und der Scheide der Frau hebt den Wudu auf. Ibn 'Aqil sagte: Es ist möglich, dass das Wahrscheinlichere in unserer Rechtsschule bei Blähungen, die aus...
Dawud 1/6. Und al-Nasa'i, in: Kapitel über das Urinieren in ein Gefäß, aus dem Buch der Reinheit. Al-Mudschtaba 1/31. Wir haben dies nicht in den Sunan von Ibn Madscha gefunden. (1) In der Vorlage (al-Asl) ausgefallen. (2) "Und Ishaq" in der Vorlage ausgefallen. (3) Abu Mijlaz Lahiq ibn Humaid ibn Sa'id al-Basri, ein Tabi'i, vertrauenswürdig (thiqa), er überlieferte Hadithe, verstorben im Jahr 100 oder nach dem Jahr 100 n.H. Tahdhib al-Tahdhib 11/171, 172. (4) In der Handschrift (M): "austretend" (kharij).