Abschnitt: Die offenkundige Lehrmeinung (Madhab) von Ahmad besagt, dass es für die große Menge, die den Wudu aufhebt, keine genauere Grenze gibt, außer dass sie als übermäßig (fahisch) empfunden wird. Es wurde gefragt: O Abu 'Abd Allah, was ist das Maß des Übermäßigen? Er sagte: Was dir in deinem Herzen als übermäßig erscheint. [Es wurde ihm gesagt: Was gleicht dem Übermäßigen? [Er sagte:] Ibn 'Abbas sagte: Was dir in deinem Herzen als übermäßig erscheint.] Es ist überliefert, dass er gefragt wurde: Wie viel ist die große Menge? Er antwortete: Eine Handspanne mal eine Handspanne. An einer anderen Stelle sagte er: Die Menge einer Handfläche ist übermäßig. An einer weiteren Stelle sagte er: Das, was den Wudu notwendig macht, ist, wenn es sich um die Menge an Eiter, Wundwasser oder Erbrochenem handelt, die ein Mensch mit seinen fünf Fingern aufnimmt; das ist unbedenklich. Man fragte ihn: Wenn es die Menge von zehn Fingern ist? Da hielt er es für eine große Menge. Al-Khallal sagte: Das, worauf seine Lehrmeinung bezüglich des Übermäßigen feststeht, ist, dass es sich nach dem Maß richtet, das jeder Mensch bei sich selbst als übermäßig empfindet. Ibn 'Aqil sagte: Es ist lediglich das zu berücksichtigen, was bei den Menschen mittlerer Natur als übermäßig empfunden wird, nicht bei den allzu Nachlässigen und nicht bei den (von Einflüsterungen) Geplagten, so wie wir uns bei der geringen Menge eines Fundgegenstandes (Luqta), dessen Bekanntmachung nicht verpflichtend ist, darauf beziehen, was die Menschen mittlerer Natur nicht weiter beachteten. Der Wortlaut von Ahmad in dieser Sache ist so, wie wir ihn dargelegt haben, und er folgte der Ansicht von Ibn 'Abbas, möge Allah mit ihm zufrieden sein.
Abschnitt: Eiter und Wundwasser sind in Bezug auf das, was wir erwähnt haben, wie Blut, jedoch sind sie in ihrem Urteil bei Abu 'Abd Allah leichter und milder; dies liegt an dem Meinungsunterschied darüber, da von Ibn 'Umar und al-Hasan überliefert wurde, dass sie Eiter und Wundwasser nicht wie Blut betrachteten. Abu Mijlaz sagte über Wundwasser: Es ist nichts (es hebt den Wudu nicht auf), denn Allah erwähnte nur das fließende Blut. Al-Awza'i sagte über eine Wunde, aus der etwas wie Fleischwasser austrat: Es gibt keinen Wudu dafür. Ishaq sagte: Alles außer Blut macht keinen Wudu erforderlich. Mujahid, 'Ata', 'Urwa, al-Sha'bi, al-Zuhri, Qatada, al-Hakam und al-Layth sagten: Eiter ist wie Blut zu bewerten. Daher ist sein Urteil bei ihm (Ahmad) leichter, wobei seine (Ahmads) bevorzugte Wahl dennoch ist, es dem Blut gleichzustellen und das gleiche Urteil darauf anzuwenden, jedoch ist die Menge, die davon als übermäßig gilt, größer als die, die bei Blut als übermäßig gilt.
(11) Eine Ergänzung, durch die der Kontext vervollständigt wird. (12) Fehlt im Original; ein Teil davon wurde bereits vorangestellt, und das, was am Ende des Abschnitts kommt, stützt dies. (13) Fehlt im Original. (14) D. h. bei Abu 'Abd Allah. (15) Fehlt im Original.