Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

die Sahih (Authentisch) vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sind; der Hadith von al-Barāʾ und der Hadith von Dschābir b. Samura. Und ihr Hadith von Ibn ʿAbbās hat keine Grundlage, sondern er stammt von der Aussage von Ibn ʿAbbās und ist Mawquf auf ihn, und selbst wenn er authentisch wäre, so wäre die Bevorzugung unseres Hadithes ihm gegenüber verpflichtend; da er authentischer als dieser und spezifisch ist, und das Spezifische dem Allgemeinen vorgezogen wird, und der Hadith von Dschābir widerspricht unserem Hadith auch nicht; aufgrund seiner Authentizität und Spezifität. Wenn nun gesagt wird: So ist der Hadith von Dschābir später, also ist er Aufhebend. So sagen wir: Die Aufhebung durch ihn ist aus vier Gründen nicht richtig; der erste ist, dass der Befehl zur Gebetswaschung wegen des Kamelfleisches später ist als die Aufhebung der Gebetswaschung wegen dessen, was das Feuer berührt hat, oder gleichzeitig mit ihr ist; mit dem Beweis, dass er den Befehl zur Gebetswaschung wegen des Kamelfleisches mit dem Verbot der Gebetswaschung wegen des Schaffleisches verknüpfte, und dieses gehört zu dem, was das Feuer berührt hat. Entweder ist die Aufhebung durch dieses Verbot eingetreten, oder durch etwas davor; wenn es durch dieses war, so ist der Befehl zur Gebetswaschung wegen des Kamelfleisches gleichzeitig mit der Aufhebung der Gebetswaschung wegen dessen, was das Feuer verändert hat, wie [ist es dann zulässig, dass es] (11) dadurch Aufgehoben wird? Und zu den Bedingungen der Aufhebung gehört das Später-Sein des Aufhebenden, und wenn die Aufhebung (12) davor lag, ist es nicht zulässig, dass es durch etwas vor ihm Aufgehoben wird. Der zweite ist, dass der Verzehr von Kamelfleisch lediglich deshalb aufhob, weil es Kamelfleisch war, nicht weil es zu dem gehörte, was das Feuer berührt hat, weshalb es auch dann aufhebt, wenn es roh war. So wird durch die Aufhebung des einen der beiden Aspekte nicht die Aufhebung des anderen Aspekts festgelegt, wie wenn der Frau wegen des Stillens und wegen ihres Daseins als Stieftochter die Ehe verwehrt wurde, so war die Aufhebung des Verbots durch das Stillen keine Aufhebung des Verbots der Stieftochter. Der dritte ist, dass ihr Bericht allgemein und unser Bericht spezifisch ist, und das Allgemeine hebt das Spezifische nicht auf; denn zu den Bedingungen (13) der Aufhebung gehört die Unmöglichkeit der Vereinbarung, und die Vereinbarung zwischen dem Spezifischen und dem Allgemeinen ist durch die Anwendung des Allgemeinen auf das, was sich außerhalb des Ortes der Spezifizierung befindet, möglich. Der vierte ist: Dass unser Bericht authentisch und weithin verbreitet ist, seine Stärke durch Authentizität, weite Verbreitung und Spezifität ist bestätigt, und ihr Bericht ist Da'if (Schwach); wegen des Fehlens dieser drei Aspekte darin, daher ist es nicht zulässig, dass er für ihn Aufhebend ist. Wenn nun gesagt wird: Der Befehl zur Gebetswaschung in eurem Bericht lässt die Empfehlung als Möglichkeit zu, so fassen wir ihn dahingehend auf. Und es ist möglich, dass er mit der Gebetswaschung [vor dem Essen und danach] (14) das Waschen der Hände (15) meinte; denn wenn die Gebetswaschung in Bezug auf das Essen verwendet wird, erfordert sie

Anmerkungen

(11) Weggefallen aus: M. (12) In M: "der Abrogierende" (al-Nasikh). (13) In M: "Bedingungen" (Shurut). (14) Weggefallen aus dem Original. (15) Im Original: "die Hand".

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

صَحِيحانِ عنِ النَّبىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-؛ حَدِيثُ البَرَاءِ، وحَدِيثُ جَابرِ بنِ سَمُرَةَ. وحَدِيثهُم عنِ ابنِ عَبَّاسٍ لا أصْلَ له، وإنَّما هو مِنْ قَوْلِ ابنِ عَبَّاس، مَوْقُوفٌ عليه، ولو صَحَّ لوَجَبَ تَقْدِيمُ. حَدِيثِنَا عليه؛ لِكَوْنِه أصَحَّ منه وأخَصَّ، والخاصُّ يُقَدِّمُ علَى العامِّ، وحَدِيثُ جابِرٍ لا يُعَارِضُ حَدِيثَنا أيضًا؛ لِصِحَّتِه وخُصُوصِه. فإنْ قِيلَ: فحَدِيثُ جابرٍ مُتَأَخِّرٌ، فَيَكُونُ ناسِخًا. قُلْنَا: لَا يَصِحُّ النَّسْخُ بهِ لوُجُوهٍ أَرْبَعَةٍ؛ أحدها، أنَّ الأمْرَ بالوُضُوءِ من لُحُومِ الإِبِلِ مُتَأخِّرٌ عن نَسْخِ الوُضُوءِ مِمَّا مَسَّتِ النارُ، أو مُقَارِنٌ له؛ بدَلِيلِ أنَّه قَرَنَ الأمْرَ بالوُضُوءِ من لحومِ الإِبِلِ بالنَّهْىِ عن الوُضُوءِ من لُحُومِ الغَنَمِ، وهى مِمَّا مَسَّتِ النارُ، فإمَّا أنْ يكونَ النَّسْخُ حَصَلَ بهذا النَّهْىِ، وإمَّا أنْ يكونَ بِشَىءٍ قَبْلَه؛ فإنْ كان به، فالأمْرُ بالوُضُوءِ مِن لُحُومِ الإبِلِ مُقَارِنٌ لِنَسْخِ الوُضُوءِ مِمَّا غَيَّرَتِ النارُ، فكيف [يجوزُ أنْ] (١١) يكونَ مَنْسُوخًا به؟ ومِنْ شُرُوط النَّسْخِ تأَخُّرُ النَّاسِخِ، وإنْ كان النَّسْخُ (١٢) قَبْلَهُ، لم يَجُزْ أنْ يُنْسَخَ بِما قبلَهُ. الثاني، أنَّ أكْلَ لُحُومِ الإِبِلِ إنَّما نَقَضَ؛ لِكَوْنِه مِنْ لُحُومِ الإبِلِ، لا لِكَوْنه مِمَّا مَسَّتِ النَّارُ، ولِهَذَا يَنْقُضُ وإنْ كَانَ نِيئًا، فنَسْخُ إحْدَى الجِهَتَيْنِ لا يَثْبُتُ به نَسْخُ الجِهَةِ الأُخْرَى، كما لو حُرِّمَتِ المَرْأةُ للرَّضاعِ، ولِكَوْنها رَبِيبَةً، فنَسْخُ التَّحْرِيمِ بالرَّضَاعِ لَمْ يكنْ نَسْخًا لتَحْرِيمِ الرَّبِيبَةِ. الثَّالِثُ، أنَّ خَبَرَهُم عامٌّ وخَبَرُنَا خَاصٌّ، والعامُّ لا يُنْسَخُ بهِ الخاصُّ؛ لأَنَّ مِنْ شَرْطِ (١٣) النَّسْخِ تَعَذُّرَ الجَمْعِ، والجَمْعُ بينَ الخاصِّ والعامِّ مُمْكِنٌ بتَنْزِيلِ العامِّ علَى ما عدا مَحَلِّ التَّخْصِيصِ. الرَّابِعُ: أنَّ خَبَرَنَا صَحِيحٌ مُسْتَفِيضٌ، ثَبَتَتْ له قُوَّةُ الصِّحَّةِ والاسْتِفاضَةِ والخُصُوص، وخَبَرُهُمْ ضَعِيفٌ؛ لعَدَمِ هذِه الوُجُوهِ الثَّلَاثةِ فِيهِ، فلا يجوزُ أنْ يكونَ ناسِخًا لَهُ. فإن قِيلَ: الأمْرُ بالوُضُوءِ في خبرِكم يَحْتَمِلُ الاسْتِحْبابَ، فنَحْمِلُه عليه. ويَحْتَمِلُ أنَّهُ أرَادَ بالوُضُوءِ [قبلَ الطَّعَامِ وبعدَه] (١٤) غَسْلَ اليَدَيْنِ (١٥)؛ لأنَّ الوُضُوءَ إذَا أُضِيفَ إلى الطَّعَامِ، اقْتَضَى

Anmerkungen

(١١) سقط من: م.(١٢) في م: "الناسخ".(١٣) في م: "شروط".(١٤) سقط من الأصل.(١٥) في الأصل: "اليد".