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des Urteils in den übrigen Nahrungsmitteln beruht auf dem Fehlen des Erfordernisses, nicht darauf, dass es etwas Gegessenes ist, somit gibt es keine Auswirkung dafür, dass es etwas Gegessenes ist, und sein Vorhandensein ist wie sein Nichtvorhandensein. Und es ist verwunderlich, dass unsere Widersacher in dieser Abhandlung die Gebetswaschung aufgrund von Da'if (Schwach)-Hadithen verpflichtend machten, die den Grundprinzipien widersprechen; so machte Abū Ḥanīfa sie aufgrund des lauten Lachens im Gebet verpflichtend, nicht jedoch außerhalb dessen, basierend auf einem Hadith aus den Mursal-Überlieferungen von Abū al-ʿĀliya, und Mālik und al-Schāfiʿī machten sie durch die Berührung des Gliedes verpflichtend, basierend auf einem umstrittenen Hadith, dem ein ähnlicher entgegensteht, ohne die Berührung (20) der restlichen Körperteile, und sie ließen diesen Sahih (Authentisch)-Hadith, dem nichts entgegensteht, bei all seiner Ferne zur Auslegung und der Stärke seiner Bedeutung darin, außer Acht, weil er einem schematischen Analogieschluss widerspricht.

Abschnitt: Und bezüglich des Trinkens von Kamelmilch gibt es zwei Überlieferungen: Die eine von beiden ist, dass es die Gebetswaschung aufhebt; aufgrund dessen, was Usaid b. Ḥuḍair überlieferte, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: „Vollzieht die Gebetswaschung wegen des Kamelfleisches und seiner Milch.“ Imam Aḥmad überlieferte es im „al-Musnad“ (21). Und in einem Wortlaut heißt es, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - über die Kamelmilch gefragt wurde, da sagte er: „Vollzieht die Gebetswaschung wegen ihrer Milch“, und er wurde über die Schafsmilch gefragt, da sagte er: „Vollzieht nicht die Gebetswaschung wegen ihrer Milch.“ Ibn Mādschah (21) überlieferte es, und er überlieferte ein Gleiches von ʿAbd Allāh b. ʿAmr (21). Und die zweite ist, dass es darin keine Gebetswaschung gibt; denn der Sahih (Authentisch)-Hadith wurde lediglich bezüglich des Fleisches überliefert. Und ihre Aussage: Darin gibt es zwei Sahih (Authentisch)-Hadithe, deutet darauf hin, dass es darin nichts Authentisches außer den beiden gibt, und der rechtliche Grund des Urteils ist hier nicht rational fassbar, daher ist die Beschränkung auf den Wortlaut des Textbelegs darin verpflichtend.

Und bei dem außer dem Fleisch von den Teilen des Kamels; von seiner Leber, seiner Milz, seinem Höcker, seinem Fett, seiner Brühe, seinem Pansen und seinen Gedärmen, gibt es zwei Ansichten: Die eine von beiden ist, es hebt nicht auf; denn der Textbeleg hat es nicht erfasst. Und die zweite ist, es hebt auf; denn es gehört zur Gesamtheit des Schlachtkamels, und die uneingeschränkte Nennung des Fleisches beim Tier meint dessen Gesamtheit; weil es das Meiste darin ist, und deshalb, als Gott, der Erhabene, das Fleisch des Schweins verbot, war es ein Verbot für dessen Gesamtheit, ebenso hier.

Abschnitt: Und in den Nahrungsmitteln außer dem Fleisch vom Schlachtkamel gibt es keine Gebetswaschung, egal ob das Feuer sie berührt hat oder sie nicht berührt hat. Dies ist die Aussage der meisten Gelehrten. Dies wurde überliefert von den rechtgeleiteten Kalifen, und Ubayy b.

Anmerkungen

(20) Weggefallen aus: al-Asl (dem Originalmanuskript). (21) Dies wurde bereits kurz zuvor erwähnt.

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Arabisch (Quelle)

الحُكْمِ في سَائِرِ المأكُولَاتِ لانْتِفاءِ المُقْتَضِى، لا لِكَوْنِهِ مَأْكُولًا، فلَا أثرَ لِكَوْنهِ مَأكُولًا، ووُجُودُهُ كعَدَمِه. ومِنَ العَجَبِ أنَّ مُخَالِفينَا في هَذِهِ المَسْأَلَةِ، أوْجَبُوا الوُضُوءَ بأحادِيثَ ضَعِيفةٍ تُخَالِفُ الأُصُولَ؛ فأبو حَنِيفة أوْجَبَهُ بالقَهْقَهةِ في الصَّلَاةِ دُون خارِجِها، بحدِيثٍ مِنْ مَرَاسِيل أبِى العَالِيَةِ، ومالِكٌ والشَّافِعِىُّ أوْجَبَاهُ بمَسِّ الذَكَرِ، بحَدِيثٍ مُخْتَلَفٍ فيه، مُعَارَضٍ بِمْثلِهِ دُونَ مَسِّ (٢٠) بَقِيَّةِ الأعْضَاءِ، وتركوا هذا الحدِيثَ الصَّحِيحَ الَّذِى لا مُعارِضَ لَهُ، مع بُعْدِه عن التَّأْوِيلِ، وقُوَّةِ الدَّلَالَةِ فيه، لمُخَالَفَتِه لِقَياسٍ طَرْدِىٍّ. فصل: وفِى شُرْبِ لَبَنِ الإِبِلِ رِوَايَتَانِ: إحداهُما، يَنْقُضُ الوُضُوءَ؛ لِمَا رَوَى أُسَيْدُ بنُ حُضَيْرٍ، أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قالَ: "تَوَضَّؤُوا مِنْ لُحُومِ الإِبِلِ وأَلْبانِها". رَوَاهُ الإِمامُ أَحْمَدُ، فِى "المُسْنَدِ" (٢١). وفِى لَفْظٍ: أنَّ النبيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- سُئِلَ عَنْ أَلْبانِ الإِبِلِ، فقالَ: "تَوَضَّؤُوا مِنْ أَلْبانِها"، وسُئِلَ عَنْ أَلْبانِ الغَنَمِ، فقالَ: "لَا تَتَوَضَّؤُوا مِنْ أَلْبانِها". رَوَاه ابنُ مَاجَه (٢١)، وروَى نحوَه. عَنْ عَبْدِ اللهِ بنِ عَمْرٍو (٢١). والثانيةُ، لا وُضُوءَ فِيه؛ لأنَّ الحَدِيثَ الصَّحِيحَ إنما وَرَدَ في اللَّحْمِ. وقَوْلُهم: فِيهِ حَدِيثانِ صَحِيحانِ. يَدُلُّ علَى أنَّه لا صَحِيحَ فيه سِوَاهُما، والحُكْمُ ههُنا غَيرُ مَعْقُولٍ، فيَجِبُ الاقْتِصَارُ علَى مَوْرِدِ النَّصِّ فيهِ. وفِيمَا سِوَى اللَّحْم مِنْ أجْزَاءِ البَعِيرِ؛ مِنْ كَبِدِه، وطِحَالِه، وسَنَامِه، ودُهنِه، ومَرَقهِ، وكَرِشِه، ومُصْرَانِه، وَجْهَانِ: أحَدُهُما، لَا يَنْقُضُ؛ لأَنَّ النَّصَّ لَمْ يتناوَلْهُ. والثانى، يَنْقُضُ؛ لأَنَّه مِنْ جُمْلَةِ الجَزُورِ، وإطْلاقُ اللَّحْمِ في الحَيوَانِ يُرادُ به جُمْلَتُه؛ لأنَّه أَكْثَرُ ما فيه، ولذلك لَمَّا حَرَّم اللَّه تَعالَى لَحْمَ الخِنْزِيرِ، كان تَحْرِيمًا لجُمْلَتِه، كذا ههُنَا. فصل: وما عدا لَحْم الجَزُورِ مِنْ الأَطْعِمَةِ لا وُضُوءَ فيه، سَوَاءٌ مَسَّتْهُ النَّارُ أو لم تَمَسَّه. هذا قَوْلُ أَكثرِ أهْلِ العِلْمِ. رُوِىَ ذلك عن الخُلَفاءِ الرَّاشدِينَ، وأُبَىِّ بنِ

Anmerkungen

(٢٠) سقط من: الأصل.(٢١) وتقدم قريبا.