Ka'b, Ibn Mas'ud, Ibn 'Abbas, 'Amir ibn Rabi'a (22), Abu al-Darda', Abu Umama (23), und der Allgemeinheit der Rechtsgelehrten überliefert, und uns ist heute keine abweichende Meinung dazu bekannt. Eine Gruppe der Altvorderen (Salaf) vertrat jedoch die Ansicht, dass der Wudu nach dem Genuss von Dingen, die durch Feuer verändert wurden, verpflichtend sei. Zu ihnen gehören: Ibn 'Umar, Zayd ibn Thabit, Abu Talha (24), Abu Musa, Abu Hurayra, Anas, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, Abu Mijlaz, Abu Qilaba, al-Hasan und al-Zuhri, basierend auf dem, was Abu Hurayra, Zayd und 'A'isha überlieferten, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sagte: "Vollzieht den Wudu nach dem, was das Feuer berührt hat." In einem anderen Wortlaut: "Der Wudu ist nur nach dem erforderlich, was das Feuer berührt hat." Diese wurden von Muslim überliefert (25). Unser Argument ist die Aussage des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -: "...und vollzieht keinen Wudu nach dem Genuss von Schaffleisch (26)", sowie die Aussage von Jabir: "Das Letzte der beiden Befehle des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - war das Unterlassen des Wudu nach dem Genuss von Dingen, die das Feuer berührt hat." Überliefert von Abu Dawud und al-Nasa'i (26).
(22) Abu 'Abd Allah 'Amir ibn Rabi'a ibn Ka'b al-'Anazi, der Gefährte (Sahabi), gehörte zu jenen, die nach Abessinien auswanderten, und er nahm an der Schlacht von Badr und an allen anderen Feldzügen teil. Er verstarb nach der Ermordung von 'Uthman, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Usd al-Ghaba 3/121, 122. (23) Abu Umama Sudayy ibn 'Ajlan ibn al-Harith al-Bahili, der Gefährte, überlieferte viel vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - und verstarb im Jahr einundachtzig. Usd al-Ghaba 3/16, 6/16, 17. (24) Abu Talha Zayd ibn Sahl ibn al-Aswad al-Ansari, der Gefährte, gehörte zu den Bogenschützen unter den Gefährten. Er verstarb im Jahr vierunddreißig. Usd al-Ghaba 2/289, 290, 6/181, 182. (25) Im "Kapitel über die Waschung nach dem, was das Feuer berührt hat", aus dem Buch der Menstruation. Sahih Muslim 1/272, 273. Der Hadith von Abu Hurayra wurde herausgegeben von Abu Dawud im "Kapitel über die Strenge bezüglich der Waschung nach dem, was das Feuer berührt hat", aus dem Buch der Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/44. Al-Tirmidhi im "Kapitel über die Waschung nach dem, was durch Feuer verändert wurde", aus den Kapiteln über die Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/108. Al-Nasa'i im "Kapitel über die Waschung nach dem, was durch Feuer verändert wurde", aus dem Buch der Reinheit. Al-Mujtaba 1/87. Imam Ahmad im "Musnad" 2/265, 271, 427, 458, 470, 479, 503, 529. Der Hadith von Zayd wurde herausgegeben von al-Tirmidhi im "Kapitel über die Waschung nach dem, was durch Feuer verändert wurde", aus den Kapiteln über die Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/108. Al-Nasa'i im "Kapitel über die Waschung nach dem, was durch Feuer verändert wurde", aus dem Buch der Reinheit. Al-Mujtaba 1/89. Al-Darimi im "Kapitel über die Waschung nach dem, was das Feuer berührt hat", aus dem Buch der Reinheit. Sunan al-Darimi 1/185. Imam Ahmad im "Musnad" 5/184, 188, 189, 190, 192. Der Hadith von 'A'isha wurde herausgegeben von Ibn Maja im "Kapitel über die Waschung nach dem, was durch Feuer verändert wurde", aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Maja 1/164. Imam Ahmad im "Musnad" 6/89. (26) Dies wurde bereits kurz zuvor erwähnt.