…wenn sie einen feuchten Traum hatte?“ Der Prophet - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - antwortete: „Ja, wenn sie das Wasser sieht.“ Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith (5). Somit macht der Austritt von Sperma, das stoßweise unter Begierde (6) austritt, für den Mann wie für die Frau den Ghusl (Ganzkörperwaschung) notwendig, sei es im Wachzustand oder im Schlaf. Dies ist die Meinung der Allgemeinheit der Rechtsgelehrten. Al-Tirmidhi hat dies so dargelegt (7). Wir kennen hierzu keine abweichende Meinung.
Abschnitt: Wenn jedoch eine Flüssigkeit austritt, die dem Sperma ähnelt, dies aber aufgrund einer Krankheit oder innerer Kälte (8) geschieht und nicht durch Begierde, so ist kein Ghusl dafür erforderlich. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa und Malik. Al-Shafi'i sagte hingegen: „Es macht den Ghusl notwendig.“ Dies wird auch durch die Worte al-Khiraqis gestützt, aufgrund des Ausspruchs des Propheten - Friede sei auf ihm -: „Wenn sie das Wasser sieht“, und seinem Ausspruch: „Das Wasser ist vom Wasser (9).“ Zudem ist es Sperma, das austritt, weshalb es den Ghusl notwendig macht, so als ob es während einer Ohnmacht ausgetreten wäre. Unsere Beweisführung ist, dass der Prophet - Allahs Segen und Friede seien auf ihm - das Sperma, das den Ghusl notwendig macht, als weiß und dickflüssig beschrieb und zu Ali sagte: „Wenn du das Wasser ausstößt (10), dann vollziehe den Ghusl.“ Überliefert von Abu Dawud (11), und al-Athram überlieferte: „Wenn du das Ausstoßen des Wassers siehst...“
(5) Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel über die Schamhaftigkeit im Wissen“ aus dem Buch über das Wissen, im „Kapitel: Wenn eine Frau einen feuchten Traum hat“ aus dem Buch über den Ghusl, und im „Kapitel über das, wessen man sich bei der Suche nach religiösem Wissen nicht schämen sollte“ aus dem Buch über die Verhaltensweisen. Sahih al-Bukhari 1/44, 79, 8/36. Muslim im „Kapitel über die Pflicht zur Ganzkörperwaschung bei der Frau durch den Austritt von Sperma“ aus dem Buch über die Menstruation. Sahih Muslim 1/251. Al-Nasa'i im „Kapitel über die Ganzkörperwaschung der Frau, die im Schlaf sieht, was ein Mann sieht“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mujtaba 1/94. Ibn Majah im „Kapitel über die Frau, die im Schlaf sieht, was ein Mann sieht“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Majah 1/197. Al-Darimi im „Kapitel über die Frau, die im Schlaf sieht, was ein Mann sieht“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Darimi 1/195. Imam Malik im „Kapitel über die Ganzkörperwaschung der Frau, wenn sie im Schlaf dasselbe sieht wie der Mann“. Al-Muwatta 1/51. Imam Ahmad im Musnad 2/90, 6/292, 302, 306. (6) Im Original gibt es den Zusatz: „macht die rituelle Waschung ungültig“. (7) Das heißt: „Und dies ist die Meinung der Allgemeinheit der Rechtsgelehrten.“ Siehe: Aridat al-Ahwadhi 1/188. (8) In M: „Kälte“. Und „al-Ibrida“ mit Kasra bezeichnet eine Kälte im Körperinneren. (9) Herausgegeben von Muslim im „Kapitel: Wahrlich, das Wasser ist vom Wasser“ aus dem Buch über die Menstruation. Sahih Muslim 1/269. Abu Dawud im „Kapitel über das Auslösen der Ejakulation“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/49. Al-Tirmidhi im „Kapitel über das, was dazu überliefert wurde, dass das Wasser vom Wasser ist“ aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. Aridat al-Ahwadhi 1/168. Al-Nasa'i im „Kapitel über denjenigen, der einen feuchten Traum hat und kein Wasser sieht“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mujtaba 1/96. Ibn Majah im „Kapitel: Das Wasser ist vom Wasser“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Majah 1/199. Al-Darimi im „Kapitel: Das Wasser ist vom Wasser“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Darimi 1/194. Imam Ahmad im Musnad 3/29, 5/416, 421. (10) Das heißt: ausgestoßen hast. (11) Im „Kapitel über den Madhy (Lusttropfen)“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/47. Al-Nasa'i im „Kapitel über den Ghusl bei Sperma“ aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mujtaba 1/93. Imam Ahmad im Musnad 1/109. (12) Aus dem Original gestrichen.