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die Ganzkörperwaschung (Gusl) in jedem Fall. Und dies ist die Rechtsschule von al-Schāfiʿī; denn das Entscheidende ist dessen Austritt, wie bei den restlichen rituellen Unreinheiten (aḥdāṯ). Und er sagte an einer anderen Stelle: Ihm obliegt keine Ganzkörperwaschung (Gusl). (Dies ist) eine einzige Überlieferung; weil es eine einzige große Unreinheit (ğanāba) ist, folglich werden durch sie nicht zwei Ganzkörperwaschungen verpflichtend, wie wenn es auf einmal austräte. Und das Erste ist korrekt (18), da der Austritt als verpflichtender Grund für die Ganzkörperwaschung (Gusl) taugt, und das, was er erwähnte, wird dadurch ungültig, wenn er Beischlaf vollzieht, aber keinen Samenerguss hat, dann die Ganzkörperwaschung vollzieht, und danach einen Samenerguss hat, denn Aḥmad bestimmte explizit die Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung (Gusl) für ihn aufgrund des Samenergusses, zusammen mit deren Verpflichtung durch das Zusammentreffen der beiden Beschneidungsstellen.

Abschnitt: Wenn er sieht, dass er einen feuchten Traum hatte, aber keine Samenflüssigkeit findet, so obliegt ihm keine Ganzkörperwaschung (Gusl). Ibn al-Munḏir sagte: Hierüber herrscht Konsens bei allen Leuten des Wissens, von denen ich auswendig weiß. Doch wenn er geht und die Samenflüssigkeit aus ihm austritt, oder sie nach seinem Aufwachen austritt, so obliegt ihm die Ganzkörperwaschung (Gusl). Dies bestimmte Aḥmad explizit; denn das Offensichtliche ist, dass sie sich verlagert hatte und sich ihr Austritt bis nach dem Aufwachen verzögerte. Und wenn er aufwacht und Samenflüssigkeit sieht, sich aber an keinen feuchten Traum erinnert, so obliegt ihm die Ganzkörperwaschung (Gusl). Wir kennen auch hierin keine Meinungsverschiedenheit. Und Ähnliches wurde von ʿUmar und ʿUṯmān überliefert, und dies sagten Ibn ʿAbbās, ʿAṭāʾ, Saʿīd b. Ğubair, al-Schaʿbī, al-Nachaʿī, al-Ḥasan, Muğāhid, Qatāda, Mālik, al-Schāfiʿī und Isḥāq; denn das Offensichtliche ist, dass ihr Austritt aufgrund eines feuchten Traums geschah, den er vergaß. Und es wurde von ʿUmar - möge Gott mit ihm zufrieden sein - überliefert, dass er mit den Muslimen das Morgengebet (fağr) betete, dann nach al-Ğurf (19) hinauszog und in seinem Gewand (Spuren von) einem feuchten Traum sah, da sagte er: Ich denke nichts anderes, als dass ich einen feuchten Traum hatte, so vollzog er die Ganzkörperwaschung (Gusl), wusch sein Gewand und betete (20). Und Ähnliches wurde von ʿUṯmān überliefert, und Aischa - möge Gott mit ihr zufrieden sein - überlieferte, sie sagte: Der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - wurde nach dem Mann gefragt, der Nässe vorfindet und sich an keinen feuchten Traum erinnert. Er sagte: "Er vollzieht die Ganzkörperwaschung (Gusl)." Und über den Mann, der sieht, dass er einen feuchten Traum hatte, aber keine Nässe vorfindet, sagte er: "Es obliegt ihm keine Ganzkörperwaschung (Gusl)." Dies überlieferten Abū Dāwūd und Ibn Māğa (21). Und Umm Salama überlieferte, dass Umm

Anmerkungen

(18) In M: „dass der Ghusl nicht verpflichtend ist“. (19) Al-Dschurf: Ein Ort etwa drei Meilen von Medina entfernt in Richtung Syrien; dort befanden sich Besitztümer von Umar ibn al-Chattab und den Leuten von Medina. Mu'dscham al-Buldan 2/62. (20) Ausgeführt von al-Baihaqi, im: Kapitel über den Mann, der in seinem Gewand Sperma findet, sich aber nicht an einen feuchten Traum erinnert, aus dem Buch der rituellen Reinheit (Kitab al-Tahara). Sunan al-Baihaqi 1/170. (21) Ausgeführt von Abu Dawud, im: Kapitel über den Mann, der Feuchtigkeit in seinem Traum findet, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/54. Und Ibn = Madscha, im: Kapitel über jemanden, der einen feuchten Traum hatte, aber keine Feuchtigkeit sah, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/200. Ebenso ausgeführt von al-Tirmidhi im: Kapitel über jemanden, der aufwacht und Feuchtigkeit sieht, sich aber nicht an einen feuchten Traum erinnert, aus den Kapiteln der rituellen Reinheit. 'Aridat al-Ahwadhi 1/172. Und al-Darimi, im: Über jemanden, der Feuchtigkeit sieht, sich aber nicht an einen feuchten Traum erinnert, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Darimi 1/195. Und Imam Ahmad, im: Musnad 6/256.

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