Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

Al-Azharī (8) sagte: Er meinte zwischen den zwei Verzweigungen ihrer Beine und den zwei Verzweigungen ihrer Schamlippen (9). Und ihr Hadith ist aufgehoben (mansūch) durch den Beweis des Hadith von Sahl b. Saʿd, und das Lob gebührt Gott.

Abschnitt: Und die Ganzkörperwaschung (Gusl) ist für jeden, der den Beischlaf vollzieht, und jeden, an dem er vollzogen wird, verpflichtend, wenn er zu den Leuten gehört, für die die Ganzkörperwaschung gilt, gleich ob die Scham vorne oder hinten ist, von jedem Menschen oder Tier (10), lebendig oder tot, freiwillig oder gezwungen, schlafend oder wach. Und Abū Ḥanīfa sagte: Die Ganzkörperwaschung (Gusl) wird durch den Beischlaf mit einer Toten und einem Tier nicht verpflichtend; weil dies nicht beabsichtigt ist, und weil es nicht durch einen Textbeleg erwähnt ist, noch in der Bedeutung des im Textbeleg Erwähnten liegt. Und unser Beweis ist, dass es das Eindringen in eine Scham ist, folglich wurde dadurch die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend, wie beim Beischlaf mit einer weiblichen Person zu ihren Lebzeiten, und der Beischlaf mit der toten weiblichen Person (11) fällt unter die Allgemeinheit der überlieferten Hadithe, und was sie erwähnten, wird ungültig durch den Beischlaf mit der alten und der abstoßend hässlichen Frau.

Abschnitt: Und wenn er einen Teil der Eichel einführt, oder den Beischlaf außerhalb der Vulva oder im Bauchnabel vollzieht, und keinen Samenerguss hat, so obliegt ihm keine Ganzkörperwaschung (Gusl); da das Zusammentreffen der beiden Beschneidungsstellen nicht vorhanden war, noch das, was in dessen Bedeutung liegt. Und wenn die Eichel abgeschnitten ist, und er den Rest seines Gliedes einführt, und es im Ausmaß der Eichel ist, so wird die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend, und an dieses binden sich die Bestimmungen des Beischlafs; wie die Morgengabe und anderes. Und wenn es weniger als das ist, wird nichts verpflichtend.

Abschnitt: Wenn er nun in die vordere Scham eines unbestimmten Hermaphroditen (chunṯā muschkil) eindringt, oder der Hermaphrodit sein Glied in eine Vulva einführt, oder einer von beiden den anderen in dessen vorderer Scham beschläft, so obliegt keinem von beiden die Ganzkörperwaschung (Gusl); da die Möglichkeit besteht, dass es sich um eine überschüssige Schöpfung handelt. Wenn jedoch der Vollziehende des Beischlafs einen Samenerguss hat, oder der Beschlafene aus seiner vorderen Scham einen Samenerguss hat, so obliegt demjenigen, der einen Samenerguss hatte, die Ganzkörperwaschung (Gusl). Und für denjenigen, der aus seinem Glied einen Samenerguss hat, wird das Urteil der Männer festgelegt, und für denjenigen, der aus seiner vorderen Scham einen Samenerguss hat, das Urteil der Frauen; da Gott der Erhabene den Brauch diesbezüglich für Männer und Frauen so eingerichtet hat, und al-Qāḍī erwähnte an einer Stelle, dass ihm durch den Samenerguss aus seinem Glied nicht Männlichkeit zuerkannt wird, und auch nicht Weiblichkeit durch die Menstruation aus seiner Scham, und auch nicht die Geschlechtsreife dadurch. Und unser Beweis ist, dass dies eine Angelegenheit ist, die Gott der Erhabene spezifisch einer der beiden Gruppen zugedacht hat, folglich ist sie ein Beweis dafür,

Anmerkungen

Musnad 2/234, 393, 347, 471, 520. (8) Abu Mansur Muhammad ibn Ahmad ibn al-Azhari al-Harawi, der Sprachgelehrte, der berühmte Imam, Verfasser des "Tahdhib al-Lugha", gestorben im Jahr 370 n.H. Wafayat al-A'yan 4/334-336. (9) Siehe: Tahdhib al-Lugha 1/444. (10) Im Original: "Bahim". (11) Fehlt im Original.

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

قال الأَزْهَرِىُّ (٨): أرَادَ بَيْنَ شُعْبَتَىْ رِجْلَيْها وشُعْبَتَىْ شُفْرَيْها (٩). وحَدِيثُهم مَنْسُوخٌ بدَلِيلِ حَدِيثِ سَهْلِ بنِ سَعْدٍ، والحمدُ للَّه. فصل: ويَجِبُ الغُسْلُ على كُلِّ وَاطِىءٍ ومَوْطُوءٍ، إذا كانَ مِنْ أَهْلِ الغُسْل، سواءٌ كان الفَرْجُ قُبُلًا أو دُبُرًا، مِنْ كُلِّ آدَمِىٍّ أو بَهِيمةٍ (١٠)، حَيًّا أو مَيِّتًا، طائِعًا أو مُكْرَهًا، نائِمًا أو يَقْظَانَ. وقال أبو حنيفة: لا يَجِبُ الغُسْلُ بِوَطْءِ المَيِّتَةِ والبَهِيمَةِ؛ لأنَّه ليس بمَقْصُودٍ، ولأنه ليس بمَنْصُوصٍ عليه، ولا في مَعْنَى المَنْصُوص. ولنا أنَّه إيلَاجٌ في فَرْجٍ، فوَجَبَ به الغُسْلُ، كَوَطْءِ الآدَمِيَّةِ في حياتِها، وَوَطْءُ الآدَمِيَّةِ الميتةِ (١١) داخِلٌ في عُمُومِ الأحادِيثِ المَرْوِيَّةِ، وما ذَكَرُوهُ يَنْتَقِضُ بِوَطْءِ العَجُوزِ والشَّوْهاءِ. فصل: وإنْ أَوْلَجَ بعضَ الحَشَفَةِ، أو وَطِىءَ دُونَ الفَرْجِ، أو فِي السُّرَّةِ، ولم يُنْزِلْ، فلا غُسْلَ عليه؛ لأنَّهُ لم يُوجَد الْتِقَاءُ الخِتَانَيْنِ ولا ما في مَعْناه. وإن انْقَطَعَتِ الحَشَفَةُ، فأَوْلَجَ الباقِى مِنْ ذَكَرِه، وكان بِقَدْرِ الحَشَفَةِ، وَجَبَ الغُسْلُ، وتَعَلَّقَتْ بهِ أحْكَامُ الوَطْءِ؛ مِنَ المَهْرِ وغَيْرِه. وإن كان أقَلَّ مِن ذلك، لَمْ يَجِبْ شيءٌ. فصل: فإنْ أَوْلَجَ في قُبُلِ خُنْثَى مُشْكِلٍ، أو أَوْلَجَ الخُنْثَى ذَكَرَهُ في فَرْجٍ، أو وَطِىءَ أَحَدُهُما الآخَرَ في قُبُلِهِ، فلا غُسْلَ على واحدٍ مِنْهُما؛ لأنَّه يَحْتَمِلُ أن تكونَ خِلْقَةً زَائِدَةً. فإن أَنْزَلَ الوَاطِىءُ أو أَنْزَلَ المَوْطُوءُ مِنْ قُبُلهِ، فعلى مَنْ أَنْزَلَ الغُسْلُ. ويَثْبُتُ لِمَنْ أَنْزَلَ مِنْ ذَكَرِه حُكْمُ الرِّجَالِ، ولِمَنْ أَنْزَلَ مِنْ قُبُلِه حُكْمُ النِّسَاءِ؛ لأنَّ اللهَ تعالى أَجْرَى العادةَ بذلك في حَقِّ الرِّجَالِ والنِّسَاءِ، وذكرَ القَاضِى في مَوْضِعٍ، أنَّهُ لا يُحْكَمُ له بالذُكورِيَّةِ بالإِنْزَالِ مِنْ ذَكَرِهِ، ولا بالأُنُوثِيَّةِ بالحَيْضِ مِنْ فَرْجِهِ، ولا بالبُلُوغِ بهذا. ولنا، أنَّهُ أَمْرٌ خَصَّ اللهُ تعالى بهِ أحَدَ الصِّنْفَيْنِ، فكان دَلِيلًا عليه،

Anmerkungen

= المسند ٢/ ٢٣٤، ٣٩٣، ٣٤٧، ٤٧١، ٥٢٠.(٨) أبو منصور محمد بن أحمد بن الأزهر الأزهري الهروى اللغوى الإِمام المشهور، صاحب "تهذيب اللغة"، المتوفى سنة سبعين وثلاثمائة. وفيات الأعيان ٤/ ٣٣٤ - ٣٣٦.(٩) انظر: تهذيب اللغة ١/ ٤٤٤.(١٠) في الأصل: "بهيم".(١١) سقط من: الأصل.