Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

wie das Urinieren aus seinem Glied oder aus seiner vorderen Scham, und weil er das heraussprudelnde Wasser aus Begierde abgab, folglich wurde für ihn die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend; wegen seiner - der Friede sei auf ihm - Aussage: "Das Wasser (ist fällig) aufgrund des Wassers". Und durch den Analogieschluss auf denjenigen, für den die Männlichkeit oder Weiblichkeit festgestellt wird.

Abschnitt: Wenn nun der Vollziehende des Beischlafs oder der Beschlafene klein war, so sagte Aḥmad: Für beide ist die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend. Und er sagte: Wenn das Mädchen neun Jahre erreicht und eine wie sie beschlafen wird, so ist für sie die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend. Und er wurde nach dem Jungen gefragt, der Beischlaf vollzieht - wenn jemand wie er dazu in der Lage ist - und die Geschlechtsreife noch nicht erreicht hat, und bei der Frau Beischlaf vollzieht, obliegt beiden zusammen die Ganzkörperwaschung (Gusl)? Er sagte: Ja. Ihm wurde gesagt: Ob er einen Samenerguss hat oder keinen Samenerguss hat? Er sagte: Ja. Und er sagte: Glaubst du, dass (12) Aischa, als der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - bei ihr Beischlaf vollzog, die Ganzkörperwaschung nicht vollzog! Und von ihr wird überliefert: "Wenn die beiden Beschneidungsstellen zusammentreffen, ist die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend." Und al-Qāḍī legte die Aussage von Aḥmad als Empfehlung (istiḥbāb) aus. Und dies ist die Aussage der Anhänger der Meinung, und von Abū Ṯaur; da sich für das kleine Mädchen keine Sünde daran bindet, noch gehört sie zu den Leuten, die rechtlich verpflichtet (mukallaf) sind, und auch das Gebet, für das die rituelle Reinheit verpflichtend ist, ist für sie nicht verpflichtend, folglich ähnelt sie der menstruierenden Frau. Aber es ist nicht richtig, die Aussage von Aḥmad als Empfehlung auszulegen; wegen seiner expliziten Nennung der Verpflichtung, seiner Tadelung der Aussage der Anhänger der Meinung, und seiner Aussage: Das ist eine schlechte Aussage. Und er argumentierte mit der Handlung von Aischa, und ihrer Überlieferung des allgemeinen Hadiths über den Kleinen und den Großen, und weil sie mit ihrer Handlung und der Handlung des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - antwortete, mit ihrer Aussage: Ich tat dies, ich und der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - und so vollzogen wir die Ganzkörperwaschung. Wie könnte sie also davon ausgenommen sein! Und die Bedeutung der Verpflichtung zur Ganzkörperwaschung (Gusl) für den Kleinen bedeutet nicht, dass er durch deren Unterlassung sündigt, sondern ihre Bedeutung ist, dass sie eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets, der Umkreisung (Tawaf), die Erlaubnis zum Lesen des Korans und das Verweilen in der Moschee ist, und der Volljährige sündigt lediglich durch ihre Verzögerung an einer Stelle, wo das Verpflichtende durch seine Unterlassung verzögert wird, und deshalb würde er, wenn er sie in einer anderen als der Gebetszeit verzögerte, nicht sündigen, und dem Jungen obliegt kein Gebet, folglich sündigt er nicht durch die Verzögerung, und sie bleibt für ihn eine Bedingung, wie im Recht des Großen, und wenn er volljährig wird, bleibt das Urteil der rituellen Unreinheit in seinem Recht bestehen, wie die kleine rituelle Unreinheit, sie bricht die rituelle Reinheit im Recht des Großen und des Kleinen, und Gott weiß es am besten.

54 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn der Ungläubige den Islam annimmt)

Und dessen Quintessenz ist, dass der Ungläubige, wenn er den Islam annimmt, zur Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtet ist, gleich ob er ursprünglich ungläubig war oder vom Glauben abgefallen war, (ob) er die Ganzkörperwaschung vor seiner Annahme des Islams vollzog oder nicht vollzog, (ob) von ihm in der Zeit seines Unglaubens etwas vorhanden war, was die Ganzkörperwaschung (Gusl) verpflichtend macht, oder nicht

Anmerkungen

(12) In M: "turwa" (man erzählt/wird erzählt).

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

كالبَوْلِ مِنْ ذَكَرِه أو مِنْ قُبُلهِ، ولأَنَّهُ أنْزَلَ الماءَ الدَّافِقَ لِشَهْوَةٍ، فَوَجَبَ عليه الغُسْلُ؛ لِقَوْلِه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "الماءُ مِنَ الماءِ". وبالقِيَاسِ على مَنْ تَثْبُتُ له الذُّكُورِيَّةُ أو الأُنُوثِيَّةُ. فصل: فإن كانَ الواطِىءُ أو المَوْطُوءُ صَغِيرًا، فقال أحمدُ: يَجبُ عليهما الغُسْلُ. وقال: إذا أَتَى على الصَّبِيَّةِ تِسْعُ سِنِينَ، ومِثْلُها يُوطَأُ، وَجَبَ عليها الغُسْلُ. وسُئِلَ عنِ الغُلَامِ يُجَامِعُ مِثْلُه ولم يَبْلُغْ، فجَامَعَ المَرْأةَ، يكونُ عَلَيْهِما جَمِيعًا الغُسْلُ؟ قال: نَعَم. قيل له: أنْزَلَ أَوْ لَمْ يُنْزِلْ؟ قالَ: نَعَم. وقال: تَرَى (١٢) عائِشَةَ حينَ كان يَطؤُهَا النبيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَمْ تَكُنْ تَغْتَسِلُ! ويُرْوَى عَنْها: "إذَا الْتَقَى الخِتَانَان وَجَبَ الغُسْلُ". وحَمَل القاضي كَلَامَ أحمدَ على الاسْتِحْبابِ. وهو قَوْلُ أَصْحابِ الرَّأْىِ، وأبِى ثَوْرٍ؛ لأنَّ الصَّغِيرَةَ لا يَتَعَلَّقُ بها المَأْثَمُ، ولا هي مِنْ أَهْلِ التَّكْلِيفِ، ولا تَجِبُ عليها الصَّلاةُ التي تَجِبُ الطَّهَارَةُ لها، فأشْبَهَتِ الحائِضَ. ولا يَصِحُّ حَمْلُ كَلامِ أحمدَ على الاسْتِحْبابِ؛ لِتَصْرِيحِهِ بالوُجُوبِ، وذَمِّهِ قَوْلَ أصْحَابِ الرَّأْىِ، وقَوْله: هو قَوْلُ سَوْءٍ. واحتج بفِعْلِ عائِشَةَ، ورِوَايَتها للحَدِيثِ العامِّ في الصَّغِيرِ والكَبِيرِ، ولأَنَّها أجَابَتْ بفِعْلهِا وفِعْلِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، بقَوْلِها: فَعَلْتُه أنَا ورَسُولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- فاغْتَسَلْنَا. فكَيْفَ تَكُونُ خارِجَةً منه! وليس مَعْنَى وُجُوب الغُسْلِ في الصَّغِيرِ التَّأْثِيمُ بِتَرْكِهِ، بل مَعْنَاهُ أنَّه شَرْطٌ لِصِحَّةِ الصَّلَاةِ، والطَّوافِ، وإبَاحَةِ قِرَاءَةِ القُرْآنِ، واللُّبْثِ في المَسْجِدِ، وإنَّما يَأْثَمُ البالغُ بتَأْخِيرِه في مَوْضِعٍ يتَأَخَّرُ الواجِبُ بِتَرْكِه، ولِذَلِكَ لَوْ أَخَّرَهُ في غيرِ وَقْتِ الصَّلَاةِ، لم يَأْثَمْ، والصَّبِىُّ لا صَلَاةَ عليه، فلم يَأْثَمْ بالتَّأْخِيرِ، وبَقِىَ في حَقِّهِ شَرْطًا، كما في حَقِّ الكَبِيرِ، وإذا بَلَغ كانَ حُكْمُ الحَدَثِ في حَقِّهِ باقِيًا، كالحَدَثِ الأَصْغَرِ، يَنْقُضُ الطَّهَارَةَ في حَقِّ الكَبِيرِ والصَّغِيرِ، واللهُ أعْلَمُ. ٥٤ - مسألة؛ قال: (وإذَا أَسْلَمَ الْكَافِرُ) وجُمْلَتُه أنَّ الكافِرَ إذا أَسْلَمَ، وَجَبَ عليه الغُسْلُ، سَوَاءٌ كان أَصْلِيًّا، أَوْ مُرْتَدًّا، اغْتَسَلَ قبلَ إسْلَامِهِ أو لم يَغْتَسِلْ، وُجِدَ منه في زَمَنِ كُفْرِهِ ما يُوجِبُ الغُسْلَ أو لم

Anmerkungen

(١٢) في م: "تروى".