Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 62 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Frau löst ihr Haar für den Ghusl nach der Menstruation, doch sie muss es für den Zustand der Janāba nicht lösen, sofern sie die Haarwurzeln benetzt hat) · ShamelaTranslate