Es überlieferte uns Isma'il, von Ayyub, von Abu al-Zubayr, von 'Ubayd ibn 'Umayr, er sagte: 'Es erreichte 'A'ischa, dass 'Abdallah ibn 'Umar den Frauen befahl, ihre Köpfe zu lösen (das Haar zu öffnen), wenn sie den Ghusl vollzogen. Da sagte sie: "O wie erstaunlich (5) ist Ibn 'Umar! Er befiehlt den Frauen, wenn sie den Ghusl vollziehen, ihre Köpfe zu lösen. Sollte er ihnen nicht auch befehlen, sie sich abzuscheren (6)? Ich und der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – pflegten uns zu waschen, und ich fügte dem nicht hinzu, als dass ich dreimal Wasser über meinen Kopf goss (7)."
Die vier Imame sind sich einig, dass das Lösen (des Haares) nicht verpflichtend ist. Dies beruht auf dem Hadith von Umm Salama, dass sie zum Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: "Ich bin eine Frau, die ihre Haarflechte fest bindet. Soll ich sie für die Dschunaba lösen?" Er sagte: "Nein, es genügt dir, dass du drei Handvoll (Wasser) auf deinen Kopf schüttest, dann das Wasser über dich ergießt, und du wirst rein sein." Dies wurde von Muslim überliefert (8). Dies gilt jedoch nur, solange sich in ihrem Haar kein Füllmaterial oder Sidr (Lotosblatt-Extrakt) befindet, das das Erreichen des Wassers an die darunter liegenden Stellen verhindert; in diesem Fall ist es zu entfernen. Ist es jedoch leicht und verhindert es das Wasser nicht, so ist dies nicht verpflichtend. In dieser Hinsicht sind Mann und Frau gleich. Dass die Frau (9) namentlich erwähnt wurde, liegt lediglich daran, dass es gewöhnlich ist, dass sie durch vieles, volles und langes Haar charakterisiert ist.
Was das Lösen für den Ghusl nach der Menstruation betrifft, so sind unsere Gelehrten über dessen Verpflichtung uneinig. Einige von ihnen erklärten es für verpflichtend, was auch die Ansicht von al-Hasan und Tawus ist, basierend auf dem, was von 'A'ischa – Gott habe Wohlgefallen an ihr – überliefert wurde, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu ihr sagte, als sie ihre Menstruation hatte: "Nimm dein Wasser und dein Sidr und kämme dich (10)." Das Kämmen ist nur bei nicht geflochtenem Haar möglich. Bei al-Bukhari (11) heißt es: "Löse deinen Kopf und kämme dich."
(5) Im Original: "Aya 'ajaban" (O wie erstaunlich). (6) In M eine Ergänzung: "ihre Köpfe". Dies ist nicht im Musnad enthalten. (7) Ebenso von Muslim überliefert, in: Kapitel über das Urteil bezüglich der Zöpfe der sich Waschenden, aus dem Buch der Menstruation. Sahih Muslim 1/260. Und Ibn Madscha, in: Kapitel über das, was bezüglich des Ghusl der Frauen nach der Dschunaba überliefert wurde, aus dem Buch der Reinheit. Sunan Ibn Madscha 1/198. (8) Bereits auf Seite 290 erwähnt. (9) In M: "ikhtassat" (sie wurde besonders erwähnt). (10) Überliefert von al-Darimi, in: Kapitel über den Ghusl der Frau mit Zwischenblutungen (Mustahada), aus dem Buch der Reinheit. Sunan al-Darimi 1/197, mit dem Wortlaut: "Nimm dein Wasser und dein Sidr, dann wasche dich und sei rein, dann gieße Wasser über deinen Kopf, bis du die Kopfansätze erreichst." (11) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Kämmen der Frau bei ihrem Ghusl nach der Menstruation, und Kapitel über das Lösen des Haares durch die Frau bei ihrem Ghusl nach der Menstruation, und Kapitel über die Art und Weise, wie die menstruierende Frau die Absicht für Hajj und 'Umra fasst, aus dem Buch der Menstruation, und in: Kapitel über die Art und Weise, wie die menstruierende und die Frau im Wochenbett die Absicht fassen usw., aus dem Buch der Hajj, und in: Kapitel über die 'Umra in der Nacht von al-Hasba und andere, und Kapitel über die 'Umra nach der Hajj ohne Hadj-Opfertier, aus dem Buch der 'Umra, und in: Kapitel über die Abschiedswallfahrt, aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi). Sahih al-Bukhari 1/86, 87, 2/172, 3/4, 5, 5/221. Ebenso überliefert von Muslim, in: Kapitel über die Erläuterung der Arten der Weihe (Ihram) usw., aus dem Buch der Hajj. Sahih Muslim