Abschnitt: Ahmad sagte: „Es ist mir nicht recht, dass jemand das Wasser betritt, es sei denn, er ist bedeckt; denn das Wasser hat Bewohner.“ Dies beruht auf dem, was von al-Hasan und al-Husayn überliefert wurde, dass sie das Wasser betraten und dabei zwei Überwürfe trugen. Als sie darauf angesprochen wurden, sagten sie: „Das Wasser hat Bewohner.“ Und auch, weil das Wasser nicht verhüllt, sodass die Scham desjenigen entblößt wird, der es nackt betritt.
Und al-Tirmidhi im Kapitel „Was über den Vorzug des Speisens berichtet wurde“ aus den Kapiteln über Speisen, und im Kapitel „Es berichtete uns Abu Musa Muhammad ibn al-Muthanna“ aus den Kapiteln über die Beschreibung des Tages der Auferstehung. 'Aridat al-Ahwadhi 8/44, 45, 9/315. Und Ibn Madscha im Kapitel „Über den Glauben“ aus der Einleitung, im Kapitel „Was über das Gebet in der Nacht berichtet wurde“ aus dem Buch des Verrichtens der Gebete, im Kapitel „Speisen“ aus dem Buch über Speisen und im Kapitel „Die Verbreitung des Friedensgrußes“ aus dem Buch der Etikette. Sunan Ibn Madscha 1/26, 423, 2/1083, 1217. Und al-Darimi im Kapitel „Vorzug des Nachtgebets“ aus dem Buch des Gebets, im Kapitel „Speisen“ aus dem Buch über Speisen, im Kapitel „Die Verbreitung des Friedensgrußes“ und im Kapitel „Über das Verbot des Sitzens auf den Straßen“ aus dem Buch der Erlaubniserteilung. Sunan al-Darimi 1/341, 2/109, 275, 282. Und Imam Ahmad im Musnad 1/165, 167, 2/156, 170, 196, 391, 442, 495, 512.