Übersetzung · DE

KI-Übersetzung

keine findet. Zudem ist es ein Grund für das Gebet, der speziell dafür gilt, weshalb ihm bei einem Mangel die Anstrengung (Idschtihad) bei der Suche obliegt, wie bei der Gebetsrichtung (Qibla).

Abschnitt: Die Art und Weise der Suche besteht darin, dass er in seinem Gepäck sucht. Wenn er dann Grün oder etwas sieht, das auf Wasser hinweist, begibt er sich dorthin und vergewissert sich. Wenn es in seiner Nähe eine Anhöhe oder etwas Aufrechtes gibt, geht er dorthin und sucht dort. Wenn es das nicht gibt, schaut er vor sich und hinter sich sowie zu seiner Rechten und zu seiner Linken. Wenn er eine Reisegefährtengruppe (Rifqa) hat, auf die er zugehen kann, fragt er diese, und wenn er jemanden findet, der Erfahrung mit dem Ort hat, fragt er ihn nach dessen Gewässern. Wenn er nichts findet, gilt er als jemand, der kein Wasser hat. Wird er jedoch auf Wasser hingewiesen, obliegt ihm, es aufzusuchen, wenn es nah ist, solange er nicht um sich selbst oder sein Vermögen fürchtet oder befürchtet, seine Reisegefährten zu verpassen, und die Zeit noch nicht verpasst wurde. Dies ist die Rechtsschule von al-Schafi'i.

Abschnitt: Wenn er vor der Zeit nach Wasser (3) sucht, so obliegt ihm die Wiederholung der Suche danach. Dies sagte Ibn 'Aqil; da es eine Suche vor der Verpflichtung zur Ersatzwaschung (Tayammum) ist, weshalb die Pflicht dazu nicht entfällt, wie der Vorkaufsberechtigte (Schafi'), wenn er das Vorkaufsrecht vor dem Verkauf fordert. Wenn er jedoch nach der Zeit sucht und nicht unmittelbar danach die Ersatzwaschung (Tayammum) vollzieht, ist das Tayammum danach ohne Erneuerung der Suche erlaubt.

Die dritte Bedingung: das Fehlen des Wassers nach der Suche. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit darüber, dies zur Bedingung zu machen; denn Gott der Erhabene sagte: {und wenn ihr kein Wasser findet, so vollzieht das Tayammum}. Und der Friede sei auf ihm sagte: "Die Erde reicht dir aus, solange du das Wasser nicht findest." Er machte es somit zur Bedingung, das Wasser nicht zu finden, und weil das Tayammum eine rituelle Reinheit der Notwendigkeit ist, die (4) die rituelle Unreinheit (Hadath) nicht aufhebt, ist sie nur bei Notwendigkeit erlaubt, und bei Vorhandensein von Wasser besteht keine Notwendigkeit.

Abschnitt: Wenn derjenige in der großen Unreinheit (Dschunub) das findet, was für einige seiner Körperteile ausreicht, obliegt ihm dessen Verwendung, und er vollzieht für den Rest die Ersatzwaschung (Tayammum). Dies legte Ahmad für jemanden fest, der so viel findet, wie für seine Gebetswaschung ausreicht, während er in der großen Unreinheit ist; er sagte: Er vollzieht die Gebetswaschung und das Tayammum. Dies vertraten 'Abda ibn Abi Lubaba und Ma'mar, und Ähnliches sagte 'Ata', und es ist eine der beiden Ansichten von al-Schafi'i. Al-Hasan, al-Zuhri, Hammad, Malik, die Anhänger der Meinung, Ibn al-Mundhir und al-Schafi'i in der zweiten Ansicht sagten: Er vollzieht die Ersatzwaschung (Tayammum) und lässt es; denn dieses Wasser reinigt ihn nicht, weshalb dessen Verwendung für ihn nicht bindend ist, wie beim benutzten Wasser. Unser Beweis ist Seine, des Erhabenen, Aussage: {und wenn ihr kein Wasser findet, so vollzieht das Tayammum},

Anmerkungen

(3) Fehlt im Original. (4) In der Handschrift M: "Nicht".

Diese Übersetzung wurde mit KI-Unterstützung erstellt und durchläuft eine fortlaufende menschliche Prüfung. Fehler gefunden? Nutzen Sie die Feedback-Option im Lesemenü. Wie wir übersetzen

Arabisch (Quelle)

وَاجِدٍ، ولأنَّه سَبَبٌ لِلصّلَاةِ مُخْتَصٌّ بها، فلَزِمَهُ الاجْتِهَادُ في طلبه عندَ الإِعْوَاز، كالقِبْلَةِ. فصل: وصِفَةُ الطَّلَبِ أن يَطْلُبَ في رَحْلِهِ، ثم إنْ رَأَى خُضْرَةً أو شَيْئًا يَدُلُّ على الماءِ قَصَدَهُ فاسْتَبْرَأَهُ، وإن كان بِقُرْبِهِ رَبْوَةٌ أو شيءٌ قائِمٌ أتاهُ وطَلَبَ عندَه، وإنْ لم يكنْ نَظَرَ أمامَهُ ووراءَهُ، وعن يَمِينِهِ ويسارِهِ، وإن كانت له رِفْقَةٌ يُدِلُّ عليهم طَلَبَ منهم، وإنْ وَجَدَ مَنْ له خِبْرَةٌ بالمكانِ سَألهُ عن مِيَاهِهِ، فإنْ لم يَجدْ فهو عادِمٌ. وإنْ دُلَّ على ماءٍ لَزِمَهُ قَصْدُهُ إن كان قَرِيبًا، ما لم يَخَفْ على نَفْسِه أَو مَالِه، أوْ يَخْشَى فَوَاتَ رِفْقَتِه، ولم يَفُتِ الوَقْتُ. وهذا مَذْهَبُ الشَّافِعِىِّ. فصل: فإنْ طَلَبَ الماءَ (٣) قبلَ الوَقْتِ، فعليه إعَادَةُ الطَّلَبِ بعدَهُ. قالَه ابنُ عَقِيلٍ؛ لأنَّه طَلَبٌ قبل المُخَاطَبَةِ بالتَّيَمُّمِ، فلم يَسْقُطْ فَرْضُهُ، كالشَّفِيعِ إذا طَلَبَ الشُفْعةَ قبلَ البَيْعِ. وإن طَلَبَ بعدَ الوَقْتِ، ولم يَتَيَمَّمْ عَقِيبَهُ، جازَ التَّيَمُّمُ بعدَ ذلك مِنْ غيرِ تَجْدِيدِ طَلَبٍ. الشَّرْطُ الثَّالِثُ؛ إعْوَازُ الماءِ بعدَ الطَّلَبِ. ولا خِلافَ في اشْتِرَاطِهِ؛ لأنَّ اللَّه تعالى قالَ: {فَلَمْ تَجِدُوا مَاءً فَتَيَمَّمُوا}. وقال عليه السَّلَامُ: "التُّرَابُ كَافِيكَ مَا لَمْ تَجِدِ الماءَ". فاشْتَرَطَ أنْ لا يَجِدَ الماءَ، ولأنَّ التَّيَمُّمَ طهارَةُ ضَرُورَةٍ، لا (٤) يَرْفَعُ الحَدَثَ، فلا يَجُوزُ إلَّا عندَ الضَّرُورَةِ، ومع وُجُودِ الماءِ، لا ضَرُورَةَ. فصل: وإذا وَجَدَ الجُنُبُ ما يَكْفِي بعضَ أعْضَائِهِ، لَزِمَهُ اسْتِعْمَالُه، ويَتَيَمَّمُ للباقى. نَصَّ عليه أحمدُ فِيمَنْ وَجَدَ ما يَكْفِيهِ لِوُضُوئِهِ، وهو جُنُبٌ، قال: يَتَوَضَّأُ ويَتَيَمَّمُ. وبه قال عبدةُ بن أبي لُبَابَةَ، ومَعْمَرٌ، ونَحْوَه قال عَطَاء، وهو أحَدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِىِّ. وقال الحسنُ، والزُّهْرِىُّ، وحَمَّاد، ومَالِك، وأَصْحَابُ الرَّأْىِ، وابنُ المُنْذِرِ، والشَّافِعِىُّ في القولِ الثاني: يَتَيَمَّمُ، ويَتْرُكُه؛ لأنَّ هذا الماءَ لا يُطَهِّرُهُ، فلم يَلْزَمْه اسْتِعْمَالُه، كالمُسْتَعْمَلِ. ولنا، قَوْلُه تعالى: {فَلَمْ تَجِدُوا مَاءً فَتَيَمَّمُوا}،

Anmerkungen

(٣) سقط من: الأصل.(٤) في م: "ولا".