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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 377

Übersetzung · DE

Al-Athram sagte: Ich fragte Abu Abd Allah: „Ist das Tayammum ein einziger Schlag?“ Er sagte: „Ja, ein Schlag für das Gesicht und die Handflächen. Wer zwei Schläge sagt, hat lediglich etwas hinzugefügt.“ Al-Tirmidhi sagte: Dies ist die Meinung nicht nur eines Gelehrten aus dem Kreis der Gefährten des Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes auf ihm, und anderer; darunter: Ali, Ammar, Ibn Abbas, Ata', al-Sha'bi, Makhul, al-Awza'i, Malik und Ishaq. Al-Shafi'i sagte: „Das Tayammum genügt nur mit zwei Schlägen, einer für das Gesicht und einer für die Hände bis zu den Ellbogen.“ Dies wurde überliefert von Ibn Umar, seinem Sohn Salim, al-Hasan, al-Thawri und den Anhängern der Vernunft (Ashab al-Ra'y), gestützt auf das, was Ibn al-Simma überlieferte, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes auf ihm, das Tayammum vollzog, sein Gesicht und seine Unterarme abwischte. Ibn Umar, Jabir und Abu Umama überlieferten, dass der Prophet, Friede und Segen Gottes auf ihm, sagte: „Das Tayammum ist ein Schlag für das Gesicht und ein Schlag für die Hände bis zu den Ellbogen.“ Zudem handelt es sich um einen Ersatz, der an der Stelle des Ersetzten vollzogen wird, weshalb die Begrenzung (Hadd) für beide dieselbe ist wie beim Gesicht. Unsere Argumentation stützt sich auf das, was Ammar überlieferte: „Der Prophet, Friede und Segen Gottes auf ihm, sandte mich für ein Anliegen aus. Ich wurde unrein (junub) und fand kein Wasser, also wälzte ich mich in der Erde wie ein Tier. Dann kam ich zum Propheten, Friede und Segen Gottes auf ihm, und berichtete ihm das.

Anmerkungen

(1) Aridat al-Ahwadhi 1/240. (2) Abu Umar Salim ibn Abd Allah ibn Umar ibn al-Khattab. Einer der Juristen der Tabi'in in Medina. Nach Sa'id ibn al-Musayyib übernahm er die Verantwortung. Er starb im Jahr einhundertsechs. Tabaqat al-Fuqaha' von al-Shirazi, 62. (3) Es ist Abu al-Juhaym ibn al-Harith ibn al-Simma al-Ansari, der Gefährte des Propheten. Sein Vater gehörte zu den bedeutenden Gefährten. Usd al-Ghaba 6/59, 60. (4) Überliefert von al-Bukhari in: Kapitel über das Tayammum im Wohnort, wenn man kein Wasser findet und fürchtet, die Gebetszeit zu verpassen, aus dem Buch des Tayammum. Sahih al-Bukhari 1/92. Muslim in: Kapitel über das Tayammum, aus dem Buch der Menstruation (Hayd). Sahih Muslim 1/281. Abu Dawud in: Kapitel über das Tayammum im Wohnort, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/79. Al-Daraqutni in: Kapitel über das Tayammum, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Daraqutni 1/176, 177. Al-Bayhaqi in: Kapitel über die Art des Tayammum, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Sunan al-Kubra 1/205. Und Imam Ahmad im Musnad 4/169. (5) Der Hadith von Ibn Umar wurde von al-Hakim im „Buch der rituellen Reinheit“ überliefert. Al-Mustadrak 1/179, 180. Al-Daraqutni in: Kapitel über das Tayammum, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Daraqutni 1/180-182. Al-Bayhaqi in: Kapitel über die Art des Tayammum, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan al-Bayhaqi 1/207. Ebenso überlieferten die drei Vorgenannten den Hadith von Jabir an den genannten Stellen: Al-Mustadrak 1/180, Sunan al-Daraqutni 1/181, 182, und Sunan al-Bayhaqi 1/207. Al-Daraqutni überlieferte auch von Ali: „Ein Schlag für das Gesicht und ein Schlag für die Unterarme.“ Sunan al-Daraqutni 1/182. Was den Hadith von Abu Umama betrifft, so hat ihn niemand von denen erwähnt, deren Bücher wir konsultiert haben. Al-Zayla'i erwähnte in Nasb al-Raya 1/151 an seiner Stelle einen Hadith von Aischa und sagte: Al-Bazzar überlieferte ihn in seinem Musnad. Siehe: Kapitel über das Tayammum aus den Kapiteln der Reinheit in den Sunan al-Tirmidhi. Aridat al-Ahwadhi 1/240. Und das Kapitel über das Tayammum im Wohnort aus dem Buch der Reinheit, Sunan Abi Dawud 1/79.

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