Darüber hinaus stehen ihre Überlieferungen nicht im Widerspruch zu unserer Überlieferung, denn sie belegen lediglich die Zulässigkeit des Tayammum mit zwei Schlägen, schließen aber die Zulässigkeit mit einem Schlag nicht aus, ebenso wie die dreimalige Waschung bei der rituellen Waschung (Wudu') des Propheten, Friede und Segen Gottes auf ihm, nicht die Gültigkeit einer einzigen Waschung ausschließt (13). Falls eingewendet wird, dass im Hadith von Ammar die Rede davon ist: „bis zu den Ellbogen“, und es möglich ist, dass er mit den Handflächen die Hände bis zu den Ellbogen meinte, so entgegnen wir: Was sein Hadith bezüglich der Ellbogen angeht, so ist darauf kein Verlass. Er wurde lediglich von Salama (14) überliefert, der sich seiner Aussage nicht sicher war. Mansur (15) sagte zu ihm: „Was sagst du dazu, denn niemand außer dir erwähnt die Unterarme?“ Da wurde er unsicher und sagte: „Ich weiß nicht, ob er die Unterarme erwähnte oder nicht.“ Das hat al-Nasa'i (16) so überliefert. Somit ist die Aussage bei bestehendem Zweifel nicht gesichert. Zudem wurde ihm dies widersprochen, da er von allen anderen vertrauenswürdigen Überlieferern abwich; wie könnte man also einer solchen Aussage Bedeutung beimessen? Selbst wenn er allein damit stünde, wäre darauf kein Verlass und er könnte nicht als Beweis dienen. Was ihre Deutung (Ta'wil) angeht, so ist sie aus mehreren Gründen hinfällig (17): Erstens: Ammar, der Überlieferer und Berichterstatter der Handlung des Propheten, Friede und Segen Gottes auf ihm, erteilte nach dem Propheten eine Rechtsauskunft zum Tayammum für Gesicht und Handflächen gemäß der Handlung des Hadith. Er hatte die Handlung des Propheten, Friede und Segen Gottes auf ihm, selbst beobachtet, und eine Handlung lässt keinen Spielraum für Interpretation. Zweitens: Er sprach von einem einzigen Schlag, während sie zwei Schläge behaupten. Drittens: Wir kennen im Sprachgebrauch keinen Ausdruck, bei dem „Handflächen“ (Kaffayn) synonym für „Unterarme“ gebraucht wird. Viertens: Die Harmonisierung zwischen den beiden Berichten auf die von uns dargelegte Weise, dass jede der beiden Handlungsweisen zulässig ist, ist näherliegender und einfacher als ihre Auslegung. Ihr Analogie-Schluss (Qiyas) wird durch das Tayammum anstelle der obligatorischen Ganzkörperwaschung (Ghusl) entkräftet, da es hinter der ursprünglichen Handlung zurückbleibt, ebenso wie bei der rituellen Waschung (Wudu'), die vier Körperteile umfasst, während das Tayammum nur zwei umfasst. Dasselbe sagen wir bezüglich des Gesichts: Es ist nicht verpflichtend, das Innere bei leichtem Haarwuchs zu bestreichen, ebenso wenig wie Mundspülung (Madmada) oder Einziehen des Wassers in die Nase (Istinshaq) verpflichtend sind.
Kapitel: Es besteht im Rechtsschulwerk (Madhhab) kein Dissens darüber, dass das Tayammum mit einem Schlag oder mit zwei Schlägen gültig ist,
(13) In der Handschrift (M): "einmal". (14) Das heißt: Salama ibn Kuhayl ibn Husayn al-Hadrami al-Kufi, Abu Yahya; er war ein Meister der Hadith-Wissenschaft und verstarb im Jahr 122 n. H. Tahdhib al-Tahdhib 4/155-157. (15) Abu 'Attab Mansur ibn al-Mu'tamir ibn 'Abd Allah al-Sulami al-Kufi; er überlieferte nur von Vertrauenswürdigen und verstarb im Jahr 132 n. H. Tahdhib al-Tahdhib 10/312-315. (16) In: Kapitel über eine andere Art des Tayammum, aus dem Buch der rituellen Reinheit. Al-Mujtaba 1/138. (17) Im Original: "mit Gesichtern".
ثم أحاديثُهم لا تُعَارِضُ حديثَنا؛ فإنَّها تَدُلُّ على جوازِ التَّيَمُّمِ بِضَرْبَتَيْنِ، ولا يَنْفِى ذلك جَوَازَ التَّيمُّمِ بضَرْبَةٍ، كما أنَّ وُضُوءَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- ثلاثًا ثلاثًا لا يَنْفِى الإِجْزَاءَ بمَرَّةٍ (١٣) واحدَةٍ. فإنْ قِيل: فقد رُوىَ في حديثِ عَمَّار: إلَى المِرْفَقَيْنِ. ويَحْتَمِلُ أنَّه أرادَ بالكَفَّيْنَ اليَدَيْنِ إلى المِرْفَقَيْنِ. قُلْنا: أمَّا حديثُه إلى المِرْفَقَيْنِ، فلا يُعَوَّل عليه، إنَّما رَوَاهُ سَلَمَةُ (١٤)، وشَكَّ فيه، فقال له منصور (١٥): ما تقُولُ فيه، فإنَّه لا يَذْكُرُ الذِّرَاعَيْنِ أحَدٌ غَيْرَك؟ فشَكَّ، وقال: لا أَدْرِى، أذَكَرَ الذِّرَاعَيْنِ، أم لا؟ قال ذلك النَّسَائِيُّ (١٦). فلا يَثْبُتُ مع الشَّكِّ، وْقد أُنْكِرَ عليه، وخالف به سائِرَ الرُّوَاةِ الثِّقاتِ، فكيف يُلْتَفَتُ إلى مِثْلِ هذا؟ وهو لو انْفَرَدَ لم يُعَوَّلْ عليه، ولم يُحْتَجَّ به. وأمَّا التَّأْوِيلُ فباطلٌ؛ لِوُجُوهٍ (١٧): أحدُها، أنَّ عَمَّارًا الرَّاوِىَ له الحَاكِىَ لِفِعْل النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أَفْتَى بعدَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في التَّيمُّمِ لِلْوَجْهِ والكَفَّيْنِ عَمَلًا بالحديثِ. وقد شاهَدَ فِعْلَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، والفِعْلُ لا احْتِمَالَ فيه. والثاني، أَنَّه قال ضَرْبَةً واحِدَةً، وهم يقولون ضَرْبتانِ. والثالثُ، أنَّنا لا نَعْرِفُ في اللُّغَةِ التَّعْبِيرَ بالكَّفَّيْنِ عَن الذِّرَاعَيْنِ. والرابعُ، أنَّ الجَمْعَ بينَ الخَبَرَيْنِ بما ذَكَرْنَاهُ مِنْ أنَّ كُلَّ وَاحِدٍ مِن الفِعْلَيْنِ جائِزٌ أَقرَبُ مِنْ تَأْوِيلِهِم وأَسْهَلُ، وقِيَاسُهُم يَنْتَقِضُ بالتَّيَمُّمِ عن الغُسْلِ الوَاجِبِ، فإنَّهُ يَنْقُصُ عَنِ المُبْدَلِ، وكذلك في الوُضُوءِ، فإنَّه في أربعةِ أعْضَاء، والتَّيَمُّمُ في عُضْوَيْن، وكذا نقولُ في الوَجْهِ، فإنَّه لا يجبُ مَسْحُ ما تحت الشُّعُورِ الخفيفةِ، ولا المَضْمَضَةُ والاسْتِنْشَاقُ.
فصل: ولا يَخْتَلِفُ المَذْهَبُ أنَّه يُجْزِىءُ التَّيَمُّمُ بِضَرْبَةٍ واحِدَةٍ وبِضَرْبَتَيْنِ،
(١٣) في م: "مرة".(١٤) أي: سلمة بن كهيل بن حصين الحضرمى الكوفى، أبو يحيى، متقن للحديث، توفى سنة اثنتين وعشرين ومائة. تهذيب التهذيب ٤/ ١٥٥ - ١٥٧.(١٥) أبو عتَّاب منصور بن المعتمر بن عبد اللَّه السلمى الكوفى، كان لا يروى إلا عن ثقة، توفى سنة اثنتين وثلاثين ومائة. تهذيب التهذيب ١٠/ ٣١٢ - ٣١٥.(١٦) في: نوع آخر من التيمم، من كتاب الطهارة. المجتبى ١/ ١٣٨.(١٧) في الأصل: "بوجوه".