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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 1 · Seite 383Abschnitt

Übersetzung · DE

Gesicht, schlug dann ein zweites Mal und strich damit über seine Unterarme. Überliefert von Abu Dawud (14). Al-Athram überlieferte von Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass er sagte: 'Man vollzieht das Tayammum nicht mit Schnee. Wer keinen findet, der nehme die Satteltasche oder den Mähnenkamm (15) seines Reittiers.' Malik und Abu Hanifa erlaubten das Tayammum mit einem Felsen, der keinen Staub aufweist, und mit feuchter Erde, von der kein Staub an der Hand haftet. Malik erlaubte zudem das Tayammum mit Schnee, Gips und allem, was sich auf der Erdoberfläche erhoben hat. Bei ihm ist das Tayammum mit dem Staub von Filz und Kleidung nicht zulässig, da der Prophet, Friede und Segen Gottes auf ihm, beim Schlagen mit seiner Hand diese abblies. Unsere Beweisführung stützt sich auf das Wort Gottes, des Erhabenen: '...dann streicht euch über eure Gesichter und eure Hände damit.' Das 'min' (davon/damit) dient der Teilung (Tab'id), was erfordert, dass man mit einem Teil davon streicht. Das Abblasen entfernt nicht den haftenden Staub, und das ist ausreichend.

Kapitel: Wenn sich Erde mit Dingen vermischt, mit denen das Tayammum nicht zulässig ist, wie Branntkalk, Arsen oder Gips, so sagte der Qadi: 'Dessen Urteil ist wie das Urteil von Wasser, das sich mit reinen Stoffen vermischt hat. Wenn die Erde überwiegt, ist es zulässig; wenn das Beimischungsmittel überwiegt, ist es nicht zulässig.' Ibn Aqil sagte: 'Es ist untersagt, auch wenn es nur wenig ist.' Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, da es möglicherweise auf das Körperglied gelangt und das Erreichen der Erde auf diesem verhindert. Dies gilt für das, was an der Hand haftet; was nicht an der Hand haftet, verhindert dies nicht, denn Ahmad hat explizit dargelegt, dass das Tayammum mit Gerste zulässig ist, da davon nichts an der Hand haftet, das zwischen dem Staub und ihr vermitteln würde.

Kapitel: Wenn jemand in Schlamm ist und keine Erde findet, so wurde von Ibn Abbas überliefert, dass er sagte: 'Er nimmt den Schlamm und bestreicht damit seinen Körper. Wenn dieser getrocknet ist, vollzieht er damit das Tayammum.' Wenn er fürchtet, dass die Gebetszeit vor dessen Trocknen verstreicht, so ist er wie jemand, der kein Reinigungsmittel hat. Es ist möglich, dass er, wenn es zeitnah trocknet, dessen Trocknung abwartet, selbst wenn die Zeit verstreicht, da er demjenigen gleicht, der nach nahegelegenem Wasser sucht oder sich mit dessen Beschaffung aus einem Brunnen oder Ähnlichem beschäftigt. Wenn er sein Gesicht mit Schlamm bestreicht, ist dies für ihn nicht gültig, da der Begriff 'Sa'id' (Erdoberfläche) darauf nicht zutrifft und weil kein Staub darin enthalten ist; es ähnelt somit feuchter Erde.

Kapitel: Wer unter keinen Umständen über ein Reinigungsmittel verfügt, betet gemäß seinem Zustand. Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i. Er sagte...

Anmerkungen

(14) Im Kapitel: 'Das Tayammum im Wohnort', aus dem Buch der rituellen Reinheit. Sunan Abi Dawud 1/79. (15) 'Ma'rifat dabbatihi': Der Ansatz der Mähne am Hals. An-Nihaya 3/218.

Arabisch (Quelle)

وَجْهَهُ، ثم ضرب ضَرْبَةً أُخْرَى، فمسح ذِرَاعَيْهِ. رَوَاهُ أبو داود (١٤). ورَوَى الأَثْرَمُ، عن عُمَرَ، رَضِىَ اللهُ عنه، أنَّه قال: لا يَتَيَمَّمُ بالثَّلْجِ، فَمَنْ لم يَجِدْ، فضَفَّةُ سَرْجِهِ، أو مَعْرَفَةُ (١٥) دابَّتِهِ. وأجاز مالِكٌ، وأبو حنيفة، التَّيَمُّمَ بِصَخْرَةٍ لا غُبَارَ عليها، وتُرَابٍ نَديٍّ لا يَعْلَقُ باليَدِ منه غُبَارٌ. وأجازَ مالِكٌ التَّيَمُّمَ بالثَّلْجِ، والجِبْسِ، وكُلِّ ما تَصَاعَدَ على وَجْهِ الأرضِ. ولا يَجُوزُ عنده التَّيَمُّمُ بِغُبَارِ اللِّبْدِ والثَّوْبِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَمَّا ضَرَبَ بِيَدِهِ نَفَخَهُمَا. ولنَا، قَوْلُ اللهِ تعالى: {فَامْسَحُوا بِوُجُوهِكُمْ وَأَيْدِيكُمْ مِنْهُ}. و"مِنْ" لِلتَّبْعِيضِ، فيَحْتَاجُ أنْ يَمْسَحَ بِجُزْءٍ منه، والنَّفْخُ لا يُزِيلُ الغُبَارَ المُلَاصِقَ، وذلك يَكْفِى.

فصل: إذا خَالَطَ التُّرَابُ ما لا يجوزُ التَّيَمُّم به، كالنُّورَةِ والزِّرْنِيخِ والجِصِّ، فقال القاضِى: حُكْمُهُ حُكْمُ الماءِ إذا خَالَطَتْه الطَّاهِراتُ، إنْ كانت الغَلَبَةُ للتُّرَابِ جاز، وإنْ كانت الغَلَبَةُ للمُخَالِطِ، لم يَجُزْ. وقال ابنُ عَقِيلٍ: يَمْنَعُ، وإنْ كان قَلِيلًا. وهو مذهبُ الشَّافِعِىِّ. لأنَّه رُبَّما حَصَلَ في العُضْوِ، فمنَعَ وُصُولَ التُّرَابِ إليه. وهذا فيما يَعْلَقُ باليَدِ، فأمَّا ما لا يَعْلَقُ باليدِ، فلا يَمْنَعُ؛ فإنَّ أحمدَ قد نَصَّ على أنَّه يَجُوزُ التَّيَمُّم مِنَ الشَّعِيرِ؛ وذلك لأنَّهُ لا يَحْصُلُ على اليَدِ منه ما يَحُولُ بين الغُبَارِ وبينها.

فصل: إذا كان في طِينٍ لا يَجِدُ تُرَابًا، فحُكِىَ عن ابنِ عَبَّاسٍ أنَّه قال: يأْخُذُ الطِّينَ، فيَطْلِى به جَسَدَهُ. فإذا جَفَّ تَيَمَّمَ به. وإن خَافَ فَوَاتَ الوَقْتِ قبل جَفَافِهِ، فهو كالعَادِمِ. ويَحْتَمِلُ أنَّه إنْ كان يَجِفُّ قَرِيبًا انْتَظَرَ جَفَافَهُ، وإنْ فَاتَ الوَقْتُ؛ لأنَّه كَطَالِبِ الماءِ القَرِيبِ، والمُشْتَغِلِ بتَحْصِيلِهِ مِنْ بِئْرٍ ونَحْوِه. وإنْ لَطَخَ وَجْهَهُ بِطِينٍ، لم يُجْزِهِ؛ لأنَّه لم يَقَعْ عليه اسْمُ الصَّعِيدِ، ولأنَّه لا غُبَارَ فيه، أشْبَهَ التُّرَابَ النَّدِىَّ.

فصل: وإن عَدِمَ بكُلِّ حَالٍ صَلَّى على حَسَبِ حَالِه. وهذا قَوْلُ الشَّافِعِىِّ، وقال

Anmerkungen

(١٤) في: باب التيمم في الحضر، من كتاب الطهارة. سنن أبي داود ١/ ٧٩.(١٥) معرفة دابته: منبت عُرْفها من رقبتها. النهاية ٣/ ٢١٨.

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